Gesetzsammlung
das Fürstenthum T Aelterer Linie.
U#
(Ausgegeben am 14. Mai 1891.)
14. Regi s Bekannt m 10. —i 1891,
die Verleihung der Rechte einer ninchm Pertm an die Sektion Greiz
des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereines betreffend.
Mittelst Höchstlandesherrlicher Signatur vom 8. l. Mts. sind der Sektion Greiz
des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereines auf geschehenes Ansuchen die Rechte
einer juristischen Person auf solange, als dieselbe Immobilien besitzt, verliehen worden,
was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Greiz, am 10. April 1891.
Fürstlich Neuß-Plauische Landesregierung.
Dr. Mortag.
Saupe.
16. Consistorial Verordnung vom 23. April 1891,
betreffend Uebernahme von Nebenbeschäftigungen Seitens der Lehrer an
offentlichen Lehranstalten.
Mit Serenissimi Hoͤchsier Genehmigung wird dolgendes verordnet:
Lehrern an öffentlichen Lehranstalten ist es nicht gestattet, neben ihren Dienst-
geschäften einen anderen Erwerbszweig ohne Genehmigung des Fürstlichen Consifioriums
zu erzren oder beizubehalten.
Zuwiderhandlungen werden im Wege des ODisciplinarverfahrens nach Maßgabe
des Gesetzes vom 2. März 1888 bestraft.
Greiz, am 23. April 1891.
Fürstich Reuß-Plauisches Confssoriun.
. Geldern-Crispendor
Saupe.
5