Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1891. (40)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
8. 
(Ausgegeben am 17. Oktober ) 
  
20. i 6. Bekanntmach vom 21. Juli 1891, 
Personal= ueger. in den für das Großherzogthum Sachsen und das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie bestehenden Sachverständigen-Vereinen 
betreffend. 
Nach einer Mittheilung des Großherzoglich Sächsischen Staatsministeriums in 
Weimar ist an Stelle des verstorbenen Kunsthändlers Karl Bauer in Weimar der Kunst- 
händler Hermann Rasch daselbst als Mitglied des künstlerischen und photographischen 
Sachverständigen. „Vereines ernonnt worden. 
Solches wird unter Hinweis auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 5. Januar 
18391 (Geletz). S. 4) hierdurch zur öffentlichen Kennkniß gebracht. 
Greiz, am 21. Juli 1891. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesreglerung. 
Dr. Mortag. 
Saupe. 
21. Regierungs-Bekanntmachung vom 24. August 1891, 
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den allgemeinen 
Turnverein zu Herrmannegrun betreffend. 
Mittelst Hechsilandesherricher Signatur sind dem allgemeinen Turnverein zu Herr- 
mannsgrün auf sein Ansuchen die Rechte einer juristischen Person . e a Widerruf ver- 
liehen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wir 
Greiz, den 24. August 1891. 
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung. 
1 
Saupe. 
10 
 
	        
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