Gesetzsammlung
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
8.
(Ausgegeben am 17. Oktober )
20. i 6. Bekanntmach vom 21. Juli 1891,
Personal= ueger. in den für das Großherzogthum Sachsen und das
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie bestehenden Sachverständigen-Vereinen
betreffend.
Nach einer Mittheilung des Großherzoglich Sächsischen Staatsministeriums in
Weimar ist an Stelle des verstorbenen Kunsthändlers Karl Bauer in Weimar der Kunst-
händler Hermann Rasch daselbst als Mitglied des künstlerischen und photographischen
Sachverständigen. „Vereines ernonnt worden.
Solches wird unter Hinweis auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 5. Januar
18391 (Geletz). S. 4) hierdurch zur öffentlichen Kennkniß gebracht.
Greiz, am 21. Juli 1891.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesreglerung.
Dr. Mortag.
Saupe.
21. Regierungs-Bekanntmachung vom 24. August 1891,
die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den allgemeinen
Turnverein zu Herrmannegrun betreffend.
Mittelst Hechsilandesherricher Signatur sind dem allgemeinen Turnverein zu Herr-
mannsgrün auf sein Ansuchen die Rechte einer juristischen Person . e a Widerruf ver-
liehen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wir
Greiz, den 24. August 1891.
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung.
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Saupe.
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