Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1891. (40)

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Aelsage 1. 
VDerhaltungsregeln für DampfkesselHeizer. 
1. Vor der Anheizung eines Dampfkesselo hal sich der Heizer davon zu über- 
zeugen, ob sich die erforderliche Wassermenge im Kessel befindet. Ist dies nicht der Fall, 
so muß zft die Einführung des fehlenden Wassers bewirkt werden. 
Bei *. Anfeuern des Kessels ist die Hitze nur allmählich zu steigern, auch 
t der F. hierbei sich davon zu überzeugen, daß die Sicherheitsapparate und Wasser- 
beinnee in vorschristsmäßigem Stande und inobesondere die Sicherheitsventile nicht 
überlastet sind. 
3. Während des Kesselbetriebs müssen die Wasserstandszeiger mit Hülfe der an 
denselben befindlichen Hähne und Ventile öfters probirt und vorhandene Schwimmer auf 
freies Spielen derselben untersucht werden. 
4. Das Manometer ist von Sei- (1½ **WP „ darauf zu prüfen, ob seine Angabe dem 
Nwllpue Slibeist wenn es abgesper 
5. Die Sicherheitsventile sind ate ün Male durch Anheben zu lüften, wobei 
dieselben Dampf entweichen lassen müssen. Eine Vermehrung der Belastung der Ventile 
ist verboten, und auch dann nicht zulässig, wenn dieselben vor Erreichung des höchsten 
zulassigen Dampfdruckes abblasen. 
Das Ldüften der Sicherbeitsventile. hat vorsichtig zu erfolgen; auch ist das 
Oeffnen # am Kessel befindlichen Hähne und Ventile langsam zu bewirken. 
7. Die Speisevorrichiungen sind dauernd in vorschriftsmäßigem Stande zu er- 
halten und so zu benutzen, daß der Wasserstand im Kessel stets ũber der Marke bleibt, 
welche den zulässig niedrigsten Stand bezeichnet. 
. Kommen die Speisevorrichtungen während des Kesselbetriebs dergestalt in Un- 
ordnung, daß die erforderliche Speisung nicht mehr bewirkt werden kann, und sinkt das 
Wasser troy aller Bemühungen des Heizers unter den zulässig tiefsten Stand, so ist die 
beung. des Kessels zu unterbrechen und das Feuer vom Roste zu entfernen. 
. Eine Ueberschreitung des für den Kessel genehmigten höchsten Dampfdruckes 
isl —ni’ Steigt der Druck in unerwünschtem Maßc, so ist der Kessel zu speisen und 
gleichzeitig der Zug zu vermindern. Insofern dies zur Verhinderung ver weiteren Druck- 
seigerung nicht genügt, muß die Heizung des Kessels unterbrochen werd 
Während der Arbeitspausen oder kurz vor denselben, sonie n am Schlusse der 
Arbeilezi ist der Kessel unter gleichzeitiger Verminderung des Zuges zu speisen. Mit 
dem Schlusse der Arbeitszeit hat der Heizer das Feuer vom Rosle zu entfernen, denselben 
von Asche und Schlacken zu reinigen, sowie den Zugschieber nebst Ofen-- und Aschen- 
sallhüren u schließen. 
.So lange ein Kessel noch Dampf erzeugt, darf der Heizer seinen Posten nicht 
verlassen 2 ist es dem Heizer nicht gestattet, sich während der Arbeitspausen von 
dem ohne Aussicht befündlichen Kessel zu entfernen, oder seine Obliegenheiten anderen 
Arbeilern ohne Genehmigung seines Vorgesetzten zu übertragen. 
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