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Aelsage 1.
VDerhaltungsregeln für DampfkesselHeizer.
1. Vor der Anheizung eines Dampfkesselo hal sich der Heizer davon zu über-
zeugen, ob sich die erforderliche Wassermenge im Kessel befindet. Ist dies nicht der Fall,
so muß zft die Einführung des fehlenden Wassers bewirkt werden.
Bei *. Anfeuern des Kessels ist die Hitze nur allmählich zu steigern, auch
t der F. hierbei sich davon zu überzeugen, daß die Sicherheitsapparate und Wasser-
beinnee in vorschristsmäßigem Stande und inobesondere die Sicherheitsventile nicht
überlastet sind.
3. Während des Kesselbetriebs müssen die Wasserstandszeiger mit Hülfe der an
denselben befindlichen Hähne und Ventile öfters probirt und vorhandene Schwimmer auf
freies Spielen derselben untersucht werden.
4. Das Manometer ist von Sei- (1½ **WP „ darauf zu prüfen, ob seine Angabe dem
Nwllpue Slibeist wenn es abgesper
5. Die Sicherheitsventile sind ate ün Male durch Anheben zu lüften, wobei
dieselben Dampf entweichen lassen müssen. Eine Vermehrung der Belastung der Ventile
ist verboten, und auch dann nicht zulässig, wenn dieselben vor Erreichung des höchsten
zulassigen Dampfdruckes abblasen.
Das Ldüften der Sicherbeitsventile. hat vorsichtig zu erfolgen; auch ist das
Oeffnen # am Kessel befindlichen Hähne und Ventile langsam zu bewirken.
7. Die Speisevorrichiungen sind dauernd in vorschriftsmäßigem Stande zu er-
halten und so zu benutzen, daß der Wasserstand im Kessel stets ũber der Marke bleibt,
welche den zulässig niedrigsten Stand bezeichnet.
. Kommen die Speisevorrichtungen während des Kesselbetriebs dergestalt in Un-
ordnung, daß die erforderliche Speisung nicht mehr bewirkt werden kann, und sinkt das
Wasser troy aller Bemühungen des Heizers unter den zulässig tiefsten Stand, so ist die
beung. des Kessels zu unterbrechen und das Feuer vom Roste zu entfernen.
. Eine Ueberschreitung des für den Kessel genehmigten höchsten Dampfdruckes
isl —ni’ Steigt der Druck in unerwünschtem Maßc, so ist der Kessel zu speisen und
gleichzeitig der Zug zu vermindern. Insofern dies zur Verhinderung ver weiteren Druck-
seigerung nicht genügt, muß die Heizung des Kessels unterbrochen werd
Während der Arbeitspausen oder kurz vor denselben, sonie n am Schlusse der
Arbeilezi ist der Kessel unter gleichzeitiger Verminderung des Zuges zu speisen. Mit
dem Schlusse der Arbeitszeit hat der Heizer das Feuer vom Rosle zu entfernen, denselben
von Asche und Schlacken zu reinigen, sowie den Zugschieber nebst Ofen-- und Aschen-
sallhüren u schließen.
.So lange ein Kessel noch Dampf erzeugt, darf der Heizer seinen Posten nicht
verlassen 2 ist es dem Heizer nicht gestattet, sich während der Arbeitspausen von
dem ohne Aussicht befündlichen Kessel zu entfernen, oder seine Obliegenheiten anderen
Arbeilern ohne Genehmigung seines Vorgesetzten zu übertragen.
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