Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1893. (42)

59 
Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
MWr 
(Ausgegeben am 30. Dezember 1893.) 
  
21 W 5 21..Ax. 4 A. 
vom 2. Oktober 1893, 
betreffend weitere Abänderungen des mittels Regierungsbelauutmachung 
vom 29. April 1884 veröffentlichten Regulativs über die Bildung der 
Wahlabtheilungen in den nach dem Gesebe vom 31. Dezember 1883 
AL 
bestehenden dtagsabg hlbezirken. 
Das durch die Regierungsbekanntmachungen vom 13. September 1887, 
Juli 1890 und 30. August 1893 abgeänderte Regulativ vom 29. April 
1550 die Wahlabtheilungen in den nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1883 
bestehenden Landtagsabgeordneten Wahlbezirken betresjend, wird auf Grund des 
Ergebnisses der lebten Volkszählung hiermit weiter in folgender Weise abgeändert: 
Im Wahlbezirk V wird von der 2. Wahlabtheilung (Kurtschau, 
Alt= und Neugommla. Forsthaus Heinrichsgrün) Kurtschau mit Forsthaus 
Heinrichsgrün, von der 3. Wahlabtheilung (Naitschau, Erbengrün, Zog- 
haus) Zoghaus abgetrennt und werden die abgetrennten Orte, Kurtschau 
mil Heinrichsgrün und Zoghaus, zu einer eigenen, der 8. Wahlabtheil- 
ung, vereinigt. 
Infolge dieser Aenderung in den Wahlabtheilungen hat die nun- 
mehr aus Alt= und Neugommla bestehende 2. Wahlabtheilung 3 (anstatt 
seither 4) Wahlmänner zu wählen, während auf die nunmehr aus Nait- 
schau und Erbengrün bestehende 3. Wahlabtheilung 3, auf die neuge- 
bildete 8. Wahlabtheilung ebenfalls 3 Wahlmänner entfallen. 
Im Wahlbezirk IV hat die 2. Wahlabtheilung (Reudnitz mit 
den Bezirken der excommunalisirten Rittergüter Ober= und Unterreudnitz
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.