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Gesetzsammlung
für das
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
MWr
(Ausgegeben am 30. Dezember 1893.)
21 W 5 21..Ax. 4 A.
vom 2. Oktober 1893,
betreffend weitere Abänderungen des mittels Regierungsbelauutmachung
vom 29. April 1884 veröffentlichten Regulativs über die Bildung der
Wahlabtheilungen in den nach dem Gesebe vom 31. Dezember 1883
AL
bestehenden dtagsabg hlbezirken.
Das durch die Regierungsbekanntmachungen vom 13. September 1887,
Juli 1890 und 30. August 1893 abgeänderte Regulativ vom 29. April
1550 die Wahlabtheilungen in den nach dem Gesetze vom 31. Dezember 1883
bestehenden Landtagsabgeordneten Wahlbezirken betresjend, wird auf Grund des
Ergebnisses der lebten Volkszählung hiermit weiter in folgender Weise abgeändert:
Im Wahlbezirk V wird von der 2. Wahlabtheilung (Kurtschau,
Alt= und Neugommla. Forsthaus Heinrichsgrün) Kurtschau mit Forsthaus
Heinrichsgrün, von der 3. Wahlabtheilung (Naitschau, Erbengrün, Zog-
haus) Zoghaus abgetrennt und werden die abgetrennten Orte, Kurtschau
mil Heinrichsgrün und Zoghaus, zu einer eigenen, der 8. Wahlabtheil-
ung, vereinigt.
Infolge dieser Aenderung in den Wahlabtheilungen hat die nun-
mehr aus Alt= und Neugommla bestehende 2. Wahlabtheilung 3 (anstatt
seither 4) Wahlmänner zu wählen, während auf die nunmehr aus Nait-
schau und Erbengrün bestehende 3. Wahlabtheilung 3, auf die neuge-
bildete 8. Wahlabtheilung ebenfalls 3 Wahlmänner entfallen.
Im Wahlbezirk IV hat die 2. Wahlabtheilung (Reudnitz mit
den Bezirken der excommunalisirten Rittergüter Ober= und Unterreudnitz