Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

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Zwischen der Fürstlich Reuß-Plauischen Aelterer Linie und der Königlich 
Sächsischen Staatsregierung ist über die Ausschulung der Gemeinde Sachswitz aus 
dem Schulverbande mit Elsterberg auf Grund §. 20 Absatz 2 des Rezesses zwischen 
dem Fürstenthume und dem Königreiche Sachsen vom 10. Mai 1860 (Ges-S. S. 
125) ein Uebereinkommen getroffen worden, welches nach ssoolgter beiderseitiger 
Ratifikation nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Greiz, am 26. März 1895. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
v. 
Saupe. 
8. 
it dem 15. April 1895, als bn Tage der Ausschulung, hört für die 
Vewohner i Gemeinde Sachswitz Reuß. Antheils jedes Anrecht auf Benutzung 
der in der Schulgemeinde Elsterberg bestehenden schulischen Einrichtungen auf. 
Zugleich aber fällt auch für diese Gemeinde und deren Bewohner die Verpflichtung 
hinweg, Schulanlagen in die Schulkasse zu Elsterberg in Gemäßheit des zuletzt im 
Jahre 1892 getroffenen Uebereinkommens zu bezahlen. 
6. 2. 
Entschädigungsansprüche irgend welcher Art werden weder von dem Schul- 
verbande Elsterberg in seinem künftigen Bestande an die Gemeinde Sachswitz Neuß. 
Antheils, noch von der Gemeinde Sachswitz NReuß. Antheils an den Schulverband 
Elsterberg in seinem künftigen Bestande erhoben. 
6. 3. 
Auf den Bestand der zum kirchendienstlichen Einkommen der Rektorstelle. 
Kantorstelle. Organisten= und 2. Lehrerstelle, Kirchner= und 3. Lehrerstelle in 
Elsterberg von den zur Parochie Elsterberg gehörigen Fürstlich Reußischen Dörfern 
bisher gewährten Deputate bleibt die gegenwärtige Ausschulung ohne Einfluß. 
Greiz und Dresden, den 16. März 1895. 
Fürstlich Reuß-Plauische Waiglic Sächsisches Ministerium 
Landesreg! erung. des Kultus und öffentlichen 
Unterrichts. 
% von Meding. (L S.) 
(gez.) von Seydewitz. 
(#ggetz.) Saupe. 
(agez.) Göt.
	        
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