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Zwischen der Fürstlich Reuß-Plauischen Aelterer Linie und der Königlich
Sächsischen Staatsregierung ist über die Ausschulung der Gemeinde Sachswitz aus
dem Schulverbande mit Elsterberg auf Grund §. 20 Absatz 2 des Rezesses zwischen
dem Fürstenthume und dem Königreiche Sachsen vom 10. Mai 1860 (Ges-S. S.
125) ein Uebereinkommen getroffen worden, welches nach ssoolgter beiderseitiger
Ratifikation nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Greiz, am 26. März 1895.
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung.
v.
Saupe.
8.
it dem 15. April 1895, als bn Tage der Ausschulung, hört für die
Vewohner i Gemeinde Sachswitz Reuß. Antheils jedes Anrecht auf Benutzung
der in der Schulgemeinde Elsterberg bestehenden schulischen Einrichtungen auf.
Zugleich aber fällt auch für diese Gemeinde und deren Bewohner die Verpflichtung
hinweg, Schulanlagen in die Schulkasse zu Elsterberg in Gemäßheit des zuletzt im
Jahre 1892 getroffenen Uebereinkommens zu bezahlen.
6. 2.
Entschädigungsansprüche irgend welcher Art werden weder von dem Schul-
verbande Elsterberg in seinem künftigen Bestande an die Gemeinde Sachswitz Neuß.
Antheils, noch von der Gemeinde Sachswitz NReuß. Antheils an den Schulverband
Elsterberg in seinem künftigen Bestande erhoben.
6. 3.
Auf den Bestand der zum kirchendienstlichen Einkommen der Rektorstelle.
Kantorstelle. Organisten= und 2. Lehrerstelle, Kirchner= und 3. Lehrerstelle in
Elsterberg von den zur Parochie Elsterberg gehörigen Fürstlich Reußischen Dörfern
bisher gewährten Deputate bleibt die gegenwärtige Ausschulung ohne Einfluß.
Greiz und Dresden, den 16. März 1895.
Fürstlich Reuß-Plauische Waiglic Sächsisches Ministerium
Landesreg! erung. des Kultus und öffentlichen
Unterrichts.
% von Meding. (L S.)
(gez.) von Seydewitz.
(#ggetz.) Saupe.
(agez.) Göt.