Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

2. Patent 
vom 23. Jannar 1895, 
die für das Jahr 1895 zu entrichtende Einkommenstener betreffend. 
Unter Bezugnahme auf das unterm 28. vorigen Monats erlassene Patent 
bezüglich der im Jahre 1895 zu entrichtenden Landesabgaben (Ges-S. 1894 
S. 44) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden 9 Termine Einkommen- 
steuer wie folgt ausgeschrieben: 
einer auf den 15. Februar, 
einer auf den 23. März, 
einer auf den 29. April. 
einer auf den 5. Juni, 
einer auf den 12. Juli, 
einer auf den 17. August, 
einer auf den 23. September, 
einer auf den 30. Oktober, 
einer auf den 5. Dezember. 
Die Ausschreibung und Erhebung eines weiteren Einkommensteuer- 
termines bleibt vorbehalten. 
Greiz, am 23. Jannar 1895. 
Fürstlich Reuß-Plaussche Landesregierung. 
v. Dietel. 
Saupe. 
3. Landtagsabschied 
für den zehnten ordentlichen Landtag. 
Wir einrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes 
Gnaden Aelterer Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von 
Plauen, Herr zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 
etc. cte. ete. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns auf den 14. Dezember vorigen Jahres einbe- 
rufenen zehnten ordentlichen Landtags des Fürstenthums eröffnen Wir in Gemäß- 
heit § 85 der Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere landesherrliche Entschließ-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.