2. Patent
vom 23. Jannar 1895,
die für das Jahr 1895 zu entrichtende Einkommenstener betreffend.
Unter Bezugnahme auf das unterm 28. vorigen Monats erlassene Patent
bezüglich der im Jahre 1895 zu entrichtenden Landesabgaben (Ges-S. 1894
S. 44) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden 9 Termine Einkommen-
steuer wie folgt ausgeschrieben:
einer auf den 15. Februar,
einer auf den 23. März,
einer auf den 29. April.
einer auf den 5. Juni,
einer auf den 12. Juli,
einer auf den 17. August,
einer auf den 23. September,
einer auf den 30. Oktober,
einer auf den 5. Dezember.
Die Ausschreibung und Erhebung eines weiteren Einkommensteuer-
termines bleibt vorbehalten.
Greiz, am 23. Jannar 1895.
Fürstlich Reuß-Plaussche Landesregierung.
v. Dietel.
Saupe.
3. Landtagsabschied
für den zehnten ordentlichen Landtag.
Wir einrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes
Gnaden Aelterer Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von
Plauen, Herr zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein
etc. cte. ete.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Am Schlusse des von Uns auf den 14. Dezember vorigen Jahres einbe-
rufenen zehnten ordentlichen Landtags des Fürstenthums eröffnen Wir in Gemäß-
heit § 85 der Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere landesherrliche Entschließ-