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ung über die von ihm gepflogenen Berathungen, Beschlußfassungen und geäußerten
Wünsche in Folgendem:
A Durch Entgegennahme der von dem Landtage abgegebenen Erklär-
ungen haben ihre Erledigung gefunden:
1. die Vorlage wegen Prüfung der Landeskassenrechnungen auf die
Jahre 1891, 1892 und 1893, welche nach dazu erklärtem land-
ständischen Einverständniß nach § 71 der Verfassungsurkunde
justisicirt worden sind:
der Staatshaushalt auf die Finanzperiode 1895, 1896 und
1897 und die darin aufgenommenen Postulate, namentlich wegen
u. Erhöhung der (Gendarmerie-Gehalte,
b. Erhöhung der Gehaltsbezüge nehrent anderer Beamten,
e. Dotirung neuer Beamtenste
cdl. Erhöhung des Zuschusses zus 'Landesschultafse behufs
Unterstützung bedürftiger Landschulgemeinden,
e. Erhöhung des Fonds für landwirthschaftliche Zwecke;
die Nechungen über Verwendung des zur Förderung des Feuer-
löschwesens und für gemeinnützige Zwecke der Feuersicherheit in
Gemäsheit des Gesetzes vom 23. Dezember 1882 gebildeten
Fonds:
die Vorlage wegen Bewilligung der Mittel zur Ausführung des
Umbaues der fiskalischen Elsterbrücke hier.
B. Die Uebereinkunft zwischen der Fürstlich Reußz-Plauischen Aelterer Linie
Landesregierung und der Königlich Sächsischen Staatsregierung über die
Mitbenußung der Königlich Sächsischen Correctionsanstalten zu Sachsen-
burg und Waldheim sowie der Erziehungsanstalt für sittlich gefährdete
Kinder zu Bräunsdorf ist nach beiderseitiger landständischer Zustimm-
ung und vorgängiger Natification seiteus der beiden Staatsregier-
ungen bereits zur Publication gelangt.
Unter freudiger Anerkennung der Hingabe, mit welcher Unser getreuer
Landtag die ihm obgelegenen Aufgaben gründlich und in einmüthigem Zusammen=
wirken mit Unserer Landesregierung zum Wohle des Landes zur Erledigung ge-
bracht hat, versichern Wir denselben Unserer Huld und Gnade und haben zur Be-
urkundung des Vorstehenden den gegenwärtigen
Landtagsabschied
ausfertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen-
händig vollzogen.
Gegeben Neuce Burg zu Greiz, am 1. Februar 1895.
(L 8.)
Heinrich XII.
v. Dietel.
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