Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1895. (44)

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ung über die von ihm gepflogenen Berathungen, Beschlußfassungen und geäußerten 
Wünsche in Folgendem: 
A Durch Entgegennahme der von dem Landtage abgegebenen Erklär- 
ungen haben ihre Erledigung gefunden: 
1. die Vorlage wegen Prüfung der Landeskassenrechnungen auf die 
Jahre 1891, 1892 und 1893, welche nach dazu erklärtem land- 
ständischen Einverständniß nach § 71 der Verfassungsurkunde 
justisicirt worden sind: 
der Staatshaushalt auf die Finanzperiode 1895, 1896 und 
1897 und die darin aufgenommenen Postulate, namentlich wegen 
u. Erhöhung der (Gendarmerie-Gehalte, 
b. Erhöhung der Gehaltsbezüge nehrent anderer Beamten, 
e. Dotirung neuer Beamtenste 
cdl. Erhöhung des Zuschusses zus 'Landesschultafse behufs 
Unterstützung bedürftiger Landschulgemeinden, 
e. Erhöhung des Fonds für landwirthschaftliche Zwecke; 
die Nechungen über Verwendung des zur Förderung des Feuer- 
löschwesens und für gemeinnützige Zwecke der Feuersicherheit in 
Gemäsheit des Gesetzes vom 23. Dezember 1882 gebildeten 
Fonds: 
die Vorlage wegen Bewilligung der Mittel zur Ausführung des 
Umbaues der fiskalischen Elsterbrücke hier. 
B. Die Uebereinkunft zwischen der Fürstlich Reußz-Plauischen Aelterer Linie 
Landesregierung und der Königlich Sächsischen Staatsregierung über die 
Mitbenußung der Königlich Sächsischen Correctionsanstalten zu Sachsen- 
burg und Waldheim sowie der Erziehungsanstalt für sittlich gefährdete 
Kinder zu Bräunsdorf ist nach beiderseitiger landständischer Zustimm- 
ung und vorgängiger Natification seiteus der beiden Staatsregier- 
ungen bereits zur Publication gelangt. 
Unter freudiger Anerkennung der Hingabe, mit welcher Unser getreuer 
Landtag die ihm obgelegenen Aufgaben gründlich und in einmüthigem Zusammen= 
wirken mit Unserer Landesregierung zum Wohle des Landes zur Erledigung ge- 
bracht hat, versichern Wir denselben Unserer Huld und Gnade und haben zur Be- 
urkundung des Vorstehenden den gegenwärtigen 
Landtagsabschied 
ausfertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen- 
händig vollzogen. 
Gegeben Neuce Burg zu Greiz, am 1. Februar 1895. 
(L 8.) 
Heinrich XII. 
v. Dietel. 
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