Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1896. (45)

Gesetzlammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am 24. Oktober 18096.) 
  
8. Landesherrliche Verordnung 
vom 13. Oktober 1896, 
die Verlegung des Herbstbußtags betreffend. 
  
Wir 
Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden 
Aelterer Linie sonveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von 
Plauen, Herr zu Greiz, Cranichfeld, Gera, Schleiz und 
Lobenstein etc. ctc. ete. 
verordnen auf Vortrag Unserer Landesregierung und Unseres Consistoriums hierdurch 
in Rücksicht auf die Mißstände, welche sich für die Heilighaltung des 
Bußtags aus der verschiedenzeitigen Feier desselben in Unserem Fürsteu- 
thum und den Nachbarstaaten ergeben haben, 
was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Der Herbstbußtag wird vom Freilag vor dem letzten Trinitatissonntage auf 
den Mittwoch vor diesem Sonntage verlegt. 
Inkundlich haben Wir gegenwärtige Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen 
und Unser Fürstliches Insiegel beidrucken lassen. 
Gegeben Neue Burg zu Greiz, am 13. Oktober 1896. 
(L 8) Heinrich XAI. 
v. Dietel. 
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