Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1897. (46)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
3. 
(Ausgegeben am 24. Juni 1897). 
  
7. N 3 M. 4. J. 
vom 26. März 1897, 
betreffend Abänderung der mit der Krone Preußen abgeschlossenen 
Militär-Convention. 
Die mit der Krone Preußen abgeschlossene Militär-Convention (Art. 7) ist 
dahin abgeändert, 
daß die betreffenden rnetbeil neben der Landeskokarde eine 
Kokarde in den Reichs 
und die außeerhalb DW Kontingents-Regimenter ihre Dienstzeit 
ableistenden Wehrpflichtigen der betheiligten Staaten nicht mehr die 
Landeskokarde, sondern die Kokarde in den Bundesfarben und die 
Kokarde desienigen Kontingents zu tragen haben, welchem sic an- 
gehören. (Vergl. Amts= und Verordnungsblatt Nr. 35). 
Greiz, am 26. März 1897. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Dietel. 
Saupe. 
8. Regi OWM., 4 * 3½ 
Dem Fürstlichen Aichamte in in Greiz ist die Veinguh zur Aichung und 
Beglaubigung von Waagen auch für eine größte Last von mehr als 2000 kg 
beigelegt worden.
	        
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