Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1898. (47)

achtzehn Jahren und in welchem Al- 
ter stehen dieselben? 
8. Welche Personen beabsichtigt der Nach- 
suchende beim Gewerbebetriebe im Um- 
herziehen mitzuführen? 
(Hier ist Name, Geburtsort. Wohn- 
ort, Alter und Personenbeschreibung 
(Frage 1) einer jeden mitzuführenden 
Person sowie, wenn sie beim Wander-= 
gewerbe mitwirken soll, die Zweckbe- 
stimmung der Milführung anzugeben. 
Wie sind die Fragen zu BZiffer 3. 4 
und 5 hinsichtlich der mitzuführenden 
Personen zu beantvorten 
10. Für den Fall, daß Kinder umter vier- 
zehn Jahren mitgeführt werden 
sollen: 
a) Liegt Grund zu der Annahme 
vor, daß die körperliche Pflege 
der Kinder durch die Mitfüh- 
znd breinträchtigt werden wird? 
) Sind die Kinder, welche mitge- 
führt werden sollen, schupflichtig, 
und in welcher Weise ist für 
ihren Unterricht gesorgt? 
11. Für den Fall, daß fremde Kinder 
unter vierzehn Jahren, mitgeführt 
werden sollen: 
Welche besonderen Gründe sprechen 
ausnahmsweise für die Geneh- 
migung dieser Mitführung? 
12. Für den Fall, daß der Gewerbetrei- 
bende Kinder unter vierzehn Jahren 
hat, welche nicht mitgeführt werden 
sollen: 
In welcher Weise ist für den Un- 
terhalt der Kinder und für den 
Unterricht der Schulpflichtigen un- 
ter ihnen gesorgt? 
Die pflichtmäßige - vorstehender Fragen wird hierdurch bescheinigt. 
(Ort und Datum. 
(Bezeichnung und Unterschrift der Behörde.) 
S
	        
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