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Nummer.
Lasten.
Anmerkungen.
7. Mai 1914. Auf Grund der Zwangsversteigerung: 9)
a. das Wohnungsrecht unter Nr. 6 und die Hypotheken
unter Nr. 7, 8 werden gelöscht;
b. Sechshundertachtzig Mark mit Zinsen zu 4 v. H
vom 6. April 1914 ab Sicherungshypothek für
die auf den Markthelfer Heinrich Karl Kühn in
Zeulenroda übertragene Forderung gegen den
Ersteher Leube mit dem Range des erloschenen
Wohnungrechts unter Nr. 6; 10)
. Zweitausend Mark mit Zinsen zu 4 v. H. vom
6. April 1914 ab Sicherungshypothek für die auf
Anna Therese Adler geborene Klette in Zeulenroda
übertragene Forderung gegen den Ersteher Leube
mit dem Range der erloschenen Hypothek unter
Nr. 7; u)
d. Fünfhundert Mark Sicherungshypothek für die
auf Karoline Ernestine Wächter in Zeulenroda
übertragene Forderung gegen den Ersteher Leube
mit dem Range der erloschenen Hypothek unter
Nr. 8.
Die Ue#ertragung ist unter der Bedingung er-
folgt, daß die Wächter bis zum vollendeten 30.
Lebensjahre im Dienste des Gärtners Ernst Julius
Adler in Zeulenroda verbleibt. Tritt die Bedingung
nicht ein, so ist die Forderung auf den Gärtner
Adler übertragen; 12)
680
2000
500
.) Zwangsverst.-Ges. § 130, Abs. 1, Satz 2. A.-V. z. G.-B.-O.8 50.
10) ** § 92, Abs.2, §§ 118,121, Abs. 1, 8§ 128,
11) Ebenda §§ 118, 128, 130, Abs. 1.
12) Zwangsverst.-Ges. § 50, Abs. 2. Nr. 1, 88 118, 119, 120,
Abs. 1, 8§ 126, 130, Abs. 1. In den Fällen der 88 123,
124, 120 des Zwangsverst.-Ges. würde der Abs. 2 etwa
solgendeimaßen zu sassen sein: „Die Forderung ist zunächst
ans N. N. in Y. für den Fall aber, daß. . . . . . . . ..
auf den O. O. in Z. übertragen worden.“ Im Falle des §
126 ist der zunächst Berechtigte nicht mit Namen, sondern
in anderer Weise zu bezeichnen z. B. mit den Worten: „auf
den sich legitimirenden Inhaber der unter Nr. 12 einge-
tragenen Brieshypothek“