Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

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Amtsgericht y 
Anlage 1. 
Blätter, die neben dem Meichsanzeiger bestimmt sind für 
die Bekanntmachungen: 
  
aus dem 
aus dem Genossenschaftsregister: 
  
Hondelsregister: bei leineren) 
Genossenschasten: 
bei anderen 
Genossenschaften: 
  
  
  
  
  
4) Der Bezeichnung des Amisgerichts ist in Klammer diesenige des 
berlandes geichts beizufügen, zu dessen Bezirle das Amis- 
gericht gehört 
Bei lleineren Genossenschalten finden die Belanntmachungen nur 
in einem einzigen Blatie neben dem Reichsanzeiger stalt (Ge- 
wosenschastagenh § 156).
	        
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