Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

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813. 
Diese Verfügung tritt mit dem 1. Januar 1900 in Kraft. 
Sie gilt auch für die Behandlung vorher gemachter Funde. Die im 8 9 
Nr 2 bezeichneten Fristen beginnen krihestens mit dem 1. Januar 1900. 
Greiz, am 12. Dezember 18 
Fürstlich Reuß-Plauische, Landesregierung. 
v. ietel. 
Saupe. 
Gemeindee . . . . 
Verzeichniß 
Funde.