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zeichnisse wird hinter „Herba Hyoscyami eingeschoben:
½roinum et ejus saliaf Heroln und dessen Salze — 9010 g
Greiz, am 19. Dezember 1899.
Fürstlich Reuß-Plauische. Landesregierung.
v. Diete
Saupe.
34. Landesherrliche Verordnung
vom 20. Dezember 1899
zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste
von Gottes 522 Aelterer Linie souveräuer Fürst Neuß, Graf und
Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein
2c. c. .
verordnen zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze
was folgt:
Felertage.
81.
Allgemeine Feiertage im Sinne des Bürgerlichen Rechts und der Vorschriften
über das Ggic Verfahren sind
der Neujahrstag, der Hohenenfahrstag der Charfreitag, der Ostermontag
und Osterdienstag, der Himmelfahrtstag, der Pfingstmontag und Pfingst-
dienstag, der Herbst-Bußtag, der erste, zweite und dritte Weihnachtsfeiertag
und der Reformationsfesttag.
Juristische Personen.
962.
Das Amtsgericht hat die Eintragung der Auflösung eines Vereins, sowie
der Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins durch das Amts= und Verordnungs-
blatt zu veröffentlichen.
83.
Fällt das Vermögen eines Vereins bei dessen Auflösung oder bei Entziehung