Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

173 
19. m 1 2. Mers 1 4 
vom 20. Juni 1900, 
eine Anderung der Beilage & zu dem zwischen dem Fürstenthum Reuß 
Alterer Linie und dem Königreiche Sachsen behufs der Regulirung der 
gemischten Parochial= und Schulverhältnisse unter dem 10. Mai 1860 
abgeschlossenen Recesse und der unter dem 28. Februar 1882 bekannt 
gemachten Vereinbarung betreffend. 
Die Fürstliche Landesregierung und das Königlich Sächsische Ministerium des 
Kultus und öffentlichen Unterrichts haben über die Vertheilung der Parochiallasten 
in der evangelisch-lutherischen Parochie Ebersgrün in Abänderung der Beilage A zu 
dem zwischen dem Fürstenthume Reuß Aelterer Linie und dem Königreiche Sachsen 
behufs der Regulirung der gemischten Parochial-= und Schulverhältnisse unter dem 
10. Mai 1860 abgeschlossenen Recesse und der unter dem 28. Februar 1882 (Ges. 
S. S. 8) bekannt gemachten Vereinbarung, vorbehältlich der Landesherrlichen Ge- 
dai 1900 geschlossen. 
Nachdem dieses Uebereinkommen die Landesherrliche Genehmigung gefunden 
hat, wird dasselbe zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Greiz, den 20. Juni 1900. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
v. Ved. 
  
nehmigung, das nachstehende Uebereinkommen vom 1 
Saupe. 
  
Nachdem die bisher zur Königlich Sächsischen Parochie Ebersgrün gehörig 
gewesene Fürstlich Reußische Gemeinde Schönbrunn mit dem 1. Oktober 1898 aus 
dieser Parochie ausgeschieden ist, ist in weiterer Abänderung der Beilage 4 zu dem 
zwischen dem Königreich Sachsen und dem Fürstenthum Reuß Aelterer Linie behufs 
der Regulirung der gemischten Parochial= und Schulverhöltnisse unter dem 10. Mai 
1860 abgeschlossenen Recesse zwischen der 
Fürstlichen Landesregierung zu Grei 
in Vertretung der Staatsregierung des Fürstenthums Ru Aelterer Linie 
und dem 
Königlich Sächsischen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts 
in Vertretung der Königlich Sächsischen Staatsregierung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.