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33. Reglerungs-Ber 244
vom 16. November 1901,
betr. Veränderungen unter den Mitgliedern der gemeinschaftlichen
Sachverständigen-Vereine.
Unter Bezugnahme auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 5. Jannar
1891 (G. S. S. 4) wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
1. an Stelle des verstorbenen Malers, Professors Sixt Thon in Weimar
das derzeitige stellvertretende Mitglied des photographischen Sachverständigen-Ver-
Photograph Karl Schwier in Weimar, zum Mitglied dieses Sachverständigen-
ereins
sowie
2. der Kunstmaler Oskar Herrfurth in Weimar zum stellvertretenden Mit-
glied des bezeichneten Sachverständigen-Vereins ernannt worden sind.
Greiz, am 16. November 1901.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding. Seupe
34. Patent
vom 16. Dezember 1901, die im Jahre 1902 zu entrichtenden
Landesabgaben betr.
Höchstlandeaherrlicher Ensschichung zufolge soll mit erklärter Zustimmung
des Landtages im Jahre 1902 die nach der Verordnung vom 30. Dezember 1870
in Gemäßheit der Gesetze vom 9. wi 1552 und 26. Febrnuar 1875 zu erhebende
allgemeine Grundsteuer mit 2 5/6 Pfeunigen Reichswährung von der Steuereinheit
erhoben werden.
Bezüglich der übrigen Abgaben bewendet es bei den bisherigen Bestimmungen.
Indem dieses zur Nachachtung für die Steuerpflichtigen, Hebestellen und
Einnehmer zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden für die an den zwei
ersten Terminen mit je 1 Pfennig, am 3. mit 3/46°6 Pfennig von jeder Sienereinheit
zu entrichtende Grundsteuer folgende Termine sestgesetzt: