Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

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Dies gilt auch von dem Porto und den Gebörsn, für die Nachsendung, sofern der 
Absender diese nicht ausgeschlossen hatte (6s 44 I 
Vorstehende Aenderungen treten mit rn 1. Jannar 1902 in Kraft. 
Der Reichskanzler. 
ddsd.:. 
  
36. Regi à.Mas. 4. 4. 
vom 24. Dezember 1901, 
den seitherigen Standesamtsbezirk Reinsdorf betr. 
Mit Höchster Genehmigung Sorenissimi wird die zum seitherigen Standes- 
amtsbezirke Reinsdorf gehörige Ortschaft Irchwitz vom 1. Januar 1902 ab von 
dem genannten Bezirke getreunt und vom gleichen Zeitpunkte ab für die Ortschaft 
Irchwiß ein besonderes Standesamt mit dem Sitze in Irchwiß gebildet, sodaß vom 
1. Jannar k. Is. ab je cin Standesamt 
für Reinsdorf mit den Ortschaften Schönfeld, Waltersdorf und Kahmer 
mit dem Sitze in Reinsdorf 
und ein solches für Irchwitz mit dem Sictze daselbst besteht. 
Dies wird in Abänderung der Negierungs-Bekanntmachung vom 7. November 
1875 zur Nachachtung hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 24. Dezember 1901. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. Saup 
upe. 
37. R àd. M#s 4 4. 
30. Dezember 1901, 
die Abänderung der Arzueitaxe betr. 
it dem 1. Jannar 1002 trilt die in Bezug auf die Einkaufspreise 
mehrerer Arzueimittel veränderte, nach § 21 der Apothekerordnung für das Fürsten-
	        
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