Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

Gesetzsammlung 
Fürstenthum gei Aelterer Linie. 
A 2 
(Ausgegeben am 28. Februar 1901.) 
  
3. Landtags-Abschied 
für den zwölften ordentlichen Landtag. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes 
Gnaden Aelterer Linie souveräuer Fürst Reuß, Graf und Herr von 
Plauen, Herr zu Greiz, Cranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 
ꝛc. ꝛc. rc. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns auf den 17. Dezember vorigen Jahres einbe- 
rufenen zwölften ordentlichen Landtags des Fürstenthums eröffnen Wir in Gemäß- 
heit des § 85 der Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere Landesherrliche Ent- 
schließung bezüglich der stattgehabten Verhandlungen, wie folgt: 
Die Vorlagen an den Landtag, betreffend 
den Staatshaushaltplan für die Jahre 1901, 1902 und 1903, 
A Prüfung der Landeskassenrechnungen auf die Jahre 1897, 1898 
und 1 
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“ 
. die Rechnungen über Verwendung des zur Förderung des Feuer- 
löschwesens und für gemeinnützige Zwecke der Feuersicherheit in 
Gemäßheit des Gesetzes vom 23. Dezember 1882 gebildeten Fonds, 
den Staatsvertrag über den Anschluß der Fürstlich Schwarzburgi- 
schen Unterherrschaften an den Thüringischen Zoll= und Steuer- 
verein, 
den Staatsvertrag über den Beitritt des Fürstenthums zur Thüringisch= 
Anhaltischen Staatslotterie, 
— 
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