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ersten Terminen mit je 1 Pfennig, am 3. mit ½/0 Pfennig von jeder Steuereinheit
zu entrichtende Grundsteuer folgende Termine festgesetzt:
der 1. März
„ 1. Juni
„ 2. September.
Dabei wird bemerkt, daß bei Entrichtung des 3. Grundsteuertermins Be-
träge unter ½8 Pfennig wegfallen, Beträge von und über ½ Pfennig für einen
vollen Pfennig gerechnet werden, sowie daß die erforderliche Information der Orts-
steuer-Einnehmer wegen Erhebung des 3. Termins durch das Fürstliche Kataster-
bureau erfolgen wird.
Die Ausschreibung der Termine für die Einkommensteuer bleibt zur Zeit
noch vorbehalten.
Greiz, den 31. Januar 1901.
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung.
v. .3
Saupe.
10. Neal 2. Mes. 4 4.
vom 23. Februar 1901,
den Staatsvertrag wegen des Eintrittes der Schwarzburgischen Unter-
herrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein betreffend.
Höchstem Befehle Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten zufolge
wird der wegen des Eintrittes der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den
Thüringischen Zoll= und Steuerverein am 20. November 1900 mil den bethelligten
Regierungen abgeschlossene Staatsvertrag nebst dazu gehörigem Schlußprotokolle
nach allseitig erfolgter Ratifikation und geschehener Zustimmung des Landtags nach-
stehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 23. Februar 1901.
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung.
v. mre
Saupe.
2.