Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

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ersten Terminen mit je 1 Pfennig, am 3. mit ½/0 Pfennig von jeder Steuereinheit 
zu entrichtende Grundsteuer folgende Termine festgesetzt: 
der 1. März 
„ 1. Juni 
„ 2. September. 
Dabei wird bemerkt, daß bei Entrichtung des 3. Grundsteuertermins Be- 
träge unter ½8 Pfennig wegfallen, Beträge von und über ½ Pfennig für einen 
vollen Pfennig gerechnet werden, sowie daß die erforderliche Information der Orts- 
steuer-Einnehmer wegen Erhebung des 3. Termins durch das Fürstliche Kataster- 
bureau erfolgen wird. 
Die Ausschreibung der Termine für die Einkommensteuer bleibt zur Zeit 
noch vorbehalten. 
Greiz, den 31. Januar 1901. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
v. .3 
Saupe. 
10. Neal 2. Mes. 4 4. 
vom 23. Februar 1901, 
den Staatsvertrag wegen des Eintrittes der Schwarzburgischen Unter- 
herrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein betreffend. 
Höchstem Befehle Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten zufolge 
wird der wegen des Eintrittes der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den 
Thüringischen Zoll= und Steuerverein am 20. November 1900 mil den bethelligten 
Regierungen abgeschlossene Staatsvertrag nebst dazu gehörigem Schlußprotokolle 
nach allseitig erfolgter Ratifikation und geschehener Zustimmung des Landtags nach- 
stehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 23. Februar 1901. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
v. mre 
Saupe. 
2.
	        
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