Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

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Artitkel 4. 
Der Vertrag soll den Vereinsregierungen sofort zur Genehmigung vorgelegt 
und die Auswechselung der Bestätigungsurkunden baldthunlichst in Berlin bewirkt 
werden. 
So geschehen Erfunt, den 20. November 1900. 
(TL. S), Fehre. (L 8) Johannes. (L 8), Slevogt. (I. 8) Bießmann. 
(L S.) v. Borries. (I. S.) Schmidt. (I. 8.) Budde. (L 8S.) v. Holleben. 
(L S8) Cammann. (L S.) Horn. 
Schlußprotokoll. 
Geschehen Erfurt, den 20. November 1900. 
Bei der Unterzeichnung des Vertrages wegen des Eintrittes der Schwarz- 
burgischen Unterherrschasten in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein haben 
die Bevollmächtigten noch folgende Verabredungen getroffen: 
1. Die Fürstlichen Steuerämier in Sondershausen und Frankenhausen 
übernehmen für ihren Bezirk bis auf Weiteres die Geschäfte von 
Bezirksstencrämtern in demselben Umfange, wie die übrigen Bezirks- 
steuerämter des Thüringischen Vereins. 
Die Wahrnehmung der Geschäfte des obersten Aussichts- 
beamten in den Unterherrschaften wird dem Bezirkssteuerinspektor zu 
Erfurt übertragen. 
Die Oberkontrolegeschäfte werden von einem auf Vereins- 
kosten anzustellenden Oberkontrolebeamten 2. Klasse verwaltet, der 
seinen Amtssitz in den Unterherrschaften erhält. 
Die Bevollmächtigten sind übereingekommen, daß dieses Protokoll 
äugleich mit dem Vertrage den Hohen vertragschließenden Theilen 
vorgelegt werden soll, und daß im Falle der Genehmigung des Ver- 
trages auch die vorstehenden Erklärungen und Verabredungen ohne 
weitere förmliche Bestätigung von den Regierungen als genehmigt 
angesehen und aufrecht erhalten werden sollen. 
Der Vertrag wurde hierauf, der zur Zeitersparniß getroffenen Verabredung 
zemäß in einer Ausfertigung, welche für den Gesammtverein im Königlich Preußi= 
2 Geheimen Staatsarchiv aufbewahrt werden soll, von den Bevollmächtigten
	        
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