Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1901. (50)

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Aslage S. 
Anweisung 
zur Entnahme und Versendung pestverdächtiger Untersuchungsobjekte. 
Vapkemerkang. Die Versendung pestverdächtigen Materials wird in 
der Regel nur erforderlich: 
1. wenn die Entsendung eines bakteriologischen Sachverständigen zur Unter- 
suchung des Falle 
nicht erfolgen kann: 
wßes an Ort und Stelle nicht schnell genug oder überhaupt 
2. wenn der Sachverständige Material zur genaueren Untersuchung an ein 
Laboratorium senden will, während er an Ort und Stelle bleibt; 
3. wenn Untersuchungsmaterial oder Kulturen von einem Laboratorium an 
ein anderes versandt werden sollen. 
Drüsensaft: 
Drüsentheile: 
Drüseneiter: 
A. Entnahme des Materials. 
a. vom Lebenden. 
Nach gründlicher Reinigung der Haut mit war- 
mem Seifenwasser, Alkohol und destillirtem Wasser 
wird aus einer geschwollenen Drüse mittelst Ein- 
schnitts oder durch Ansangen mit einer frisch durch 
Auskochen keimfrei gemachten Pravazschen Spritze 
etwas Drüsensaft gewonnen und auf eine Anzahl 
von Deckgläschen in der Weise vertheilt, daß auf 
jedes ein kleines Tröpschen gebracht und mit der 
Kanüle in dünner Schicht vertheilt wird. Das 
Gläschen wird dann mit der bestrichenen Seite 
nach oben zum Trocknen hingelegt. 
Die Drüsengeschwulst wird unter Actherspray durch 
einen Schnitt gespalten und ein hinreichend großes 
Stück derselben exstirpirt und in ein weithalsiges 
Pulverglas gethan. 
Ist die Drüsengeschwulst schon in Eiterung über- 
gegangen, so wird sie gespalten und der Eiter in 
einem weithalsigen Pulverglas aufgesangen.
	        
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