Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

1. 
105 
Aulage à K 9# und 13). 
Verzeichniß 
der im Fürstenthum Reuß Aelterer Linie vorhandenen Pferde. 
(Vorführungsliste). 
Musterungslahr 19 
Die Wollständigkeit und #uchtigkeit des Verzeichnisses 
bescheinlgt 
(Datum). 
Die Spalten 1, 2, 3 und 7 sind vom Gemeindevorstand (Gutsvorstand), die Spalten 
4, 5 und 6 von dem Militär-Kommissar oder unter dessen Verantworlung auszufüllen. 
4. Farbe und Abgeichen sind so anzugeben, daß die Pserde daraushin wiederzuerkennen sind. 
3. 
Die Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Muslerung mitzubringen. Die in den- 
selben als „vorübergehend kriegsunbrauchbar" bezeichneten Plerde sind vorzuführen. 
Nach Eingang der Auszüge seitens des Landrathsamts (8 13) sind die zur Aushebung 
im Mobilmachungsfall bestimmten Pferde vom Gemeindevorstand umseitig durch Unter- 
streichen kenntlich zu machen (§ 131.
	        
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