Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

Auch nach dem Impfen ist niih große Reinhaltung des Impfliugs die 
wichiigste Pflicht. 
8 5. 
Der Impfling soll womöglich täglich gebadet werden, wenigstens versäume 
man eine tägliche sorgfältige Waschung nicht. 
86. 
Die Nahrung des Kindes bleibe underänbert 
9§ 7. 
Bei günstigem Wetter darf das Kind ins Freic gebracht werden. Man 
vermeide im Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und die direkte Sonnenhitze. 
88. 
Die Impfftellen siud mit großer Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen 
und vor schesan z bewahren; sie dürfen nur mit frisch gereinigten Händen 
berührt werden; zum Waschen darf nur ein reiner Schwamm oder reine Lein- 
wand cder reine Watte derwendet werden. 
Vor Berührung mit Personen, welche an eiternden Geschwüren, Hautaus- 
schlägen oder Wundrose (Rothlauf) erkrankt sind, ist der Impfling sorgfältig zu be- 
ie Uebertragung von Krankheitskeimen in die Impfstellen zu verhüten; 
auch sind die von solchen Personen beuutzten Gegenstände von dem Impflinge fern 
zu halten. Kommen unter den Angehörigen des Impflinges, welche mit ihm den- 
selben Haushalt theilen, Fälle von Krankheiten der obigen Art vor, so ist es zweck- 
mäßig, den Rath eines Arztes einzuholen. 
89. 
Nach der erfolgreichen Jupfung zeigen sich vom vierten Tage ab kleine 
Bläschen, welche sich in der Regel bis zum neunten Tage unter mäßigem Fieber ver- 
größern und zu erhabenen, von einem rothen Eutzündungshof umgebenen Schutz- 
Focken entwickekn. ieselben. enthalten eine klare Frülssigkeit, welche sich am achten 
Tage iu trüben beginnt. Bom zehnten bis zwölften Tage beginnen die Pocken zu 
einem Scharfe einzutrocknen, der nach 3 bis 4 Wochen von selbst abfällt. Die er- 
folgreiche Impfung läßt Narben von der Größe der Pusteln zurück, welche minde- 
stens mehrere Jahre hindurch deutlich sichtbar bleiben. 
69 10. 
Bei regelmäßigem Verlaufe der Schußpocken ist ein Verband überflüssig, falls 
aber in der nächsten Umgebung derselben eine starke, breite Röthe entstehen sollte, 
find kalie, häufig zu wechselnde Unsschläge mit abgekochtem Wasser anzuwenden; 
wenn die Pocken sich öffnen, ist ein reiner Verband anzulegen.
	        
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