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Formular X A.
Der Gemeindevorstand d wird hierdurch benachrichtigt, daß zur
Vornahme der diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfung und Nachschau für
die dortigen (hiesigen) Impfpflichtigen (der Abtheilung folgende Termine
in dem
zu
anberaumt worden sind:
A. zur Impfung aauf. den
mittags Uhr
B. zur Nachschau auf. . . den
mittags Uhr.
Der Gemeindevorstand wird zugleich unter Bezugnahme auf § 6 Ziffer
der Regierungs-Verordnung zur Ausführung des Reichs-Impsgesebes ersucht, 2
nur diese Termine alsbald in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen, sondern
auch die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder der in beiliegender Liste verzeichneten
Kinder besonders aufzufordern, diese ihre Kinder in den oben bezeichneten Impf-
und Nachschauterminen bei Vermeidung der nachstehend bemerkten gesetzlichen Nab
theile zu gestellen oder zeitig vor dem Termine schriftliche Anzeige über die
freiung von der Impfung unter Vorlage der ärztlichen Zeugnisse darüber an den
Gemeindevorstand einzureichen, falls sie nicht vorziehen, diese Zeugnisse dem Impf-
arzt im Impftermin persönlich zu übergeben. Der Gemeindevorstand hat die an
ihn abgegebenen Anzeigen und Zeugnisse dem Impfarzt im Termin vorzulegen. —
Gleichzeitig mit der Vekanntmachung des Impftermines hat der Gemeindevorstand
dafür zu sorgen, daß die Angehörigen der Impflinge die „Verhaltungsvorschriften
für die Angehörigen der Erstimpflinge“ erhalten.