Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1903. (52)

86. 
Nimmt der Beschauer in den von ihm bei der Beschau betretenen gewerbs- 
mäßigen Schlächtereien oder den zur Aufbewahrung von Fleischwaren dienenden 
Räumlichkeiten der gewerbsmäßig Schlachtenden und der Fleischhändler Uebelstände 
oder Unregelmäßigkeiten wahr, so hat er davon der Ortspolizeibehörde Anzeige zu 
machen. 
Schlachtviehbeschau (Lebendbeschau)y. Zu # n ver 
Bundesrotsbe- 
« stlmmungen A. 
Bei Verweisung an den tierärztlichen Beschauer hat der Laienfleischbeschauer 
dem Besitzer einen Ueberweisungsschein nach Muster 4 ausgefüllt und unterschrieben 
auszuhändigen, der dem für die Beschau zuständigen Tierarzte vorzulegen ist. Für 
die Zuziehung des letzteren hat der Besitzer des Schlachtktieres selbst zu sorgen. 
Vordrucke für die Ueberweisungsscheine sind von den Gemeinden zu beschaffen 
und den Beschauern unentgeltlich zu verabfolgen. 
6. Kr n 14 der 
Die Polizeibehörden, welchen von den Beschauern Anzeigen der im 8 14 4 
der Bundesratsbestimmungen A bezeichneten Art zugehen, haben gemäß § 3 derl##mungen 4. 
Landesherrlichen Verordnung vom 29. März 1881 (Gesetzsammlung S. 9) das 
Fürstliche Landratsamt, für den Amtsgerichtsbezirk Burgk den dortigen Amtsrichter, 
von dem Inhalte der Anzeige, bezw. unter Beigabe weiteren Berichts, auf die 
schnellste und sicherste Weise zu unterrichten. 
Fleischbeschau. 
80 s“ge= 621 der 
Bei mangelnder Zuständigkeit (88 30 und 31 der Bundesratsbestimmungen h 
A) hat der Laienfleischbeschauer das geschlachtete Tier mit allen seinen Teilen vor- 
läufig zu beanstanden und zu diesem Zwecke mit einem Beanstandungsschein nach 
Muster B zu versehen und den Besitzer unter Aushändigung eines ausgefüllten 
und unterschriebenen Ueberweisungsscheins nach dem Muster A (. oben § 7) an J 4 
den tierärztlichen Beschaner zu verweisen. Für die Zuziehung des lepteren hat der « 
Besitzer des Sthlachtsticen selbst zu sorgen. 
ute Vordrucke für die Beanstandungsscheine sind von den Gemeinden zu 
beschaffen unr den Beschauern unentgeltlich zu verabfolgen. 
5 10 der 
Zur vollständigen Fleischbeschau bei Schweinen gehört auch die unarsuchungehe a 
auf Trichinen. nge 
Die Vornahme der Trichinenschau erfolgt nach Maßgabe der darüber be- 
stehenden bez. noch zu erlassenden besonderen Vorschriften entweder durch besondere 
Trichinenschauer poder gleichzeitig durch die Fleischbeschauer, sofern diese die Befähigung 
zur Ausübung der Trichinenschau besitzen und als Trichinenschauer verpflichtet sind. 
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