Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1903. (52)

Zu A. 
is rl heransanna. 
für dea eserielt * d. 
Zellatelcaubeiirt. .. . 
I. Aumeldeschein. #therungeschin W1 « «JJ-hks-u«10s. 
Der Unterzeichrete beabsichtig das unten näher beschriebene Tier — zun Zwecke der 
Schlachtung an . 
zu verkaufen — fir den eigenen VBedarf zu schlachten, *h und Veldet es hiermit! ge- 
mãß 8 3 des Landesgesetzes vom 10. März 1903 zur Versicherung an. 
E———— beusgt... uu. 
Beschrelbung des Tleres. 
  
  
  
  
  
Art und Geschlecht. Hoel ungclate Aer. Farbe. Besondere Kennzeichen. 
............................................................. ,deii19 
II. Versicherungsschein. Stoße und e’e„„ (bel Siabien) 
Ich bescheinige hiermit, daß das vorstehend beschriebene Tier gesund erscheint daß 
sein Ernährungszustand ein guter ist, und daß es sich nachweislich seit mindestens 
3 Monaten im Fürstentum bezw. in einem nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes demselben 
gleich — achtenden deutschen 2 befunden hat. 
Wert des Lieres stelle ich auf . . M. fest und reihe es in die 
—* 
Das Tier ist in o Versicherung unter Nr.. . . aufgenommen und ge- 
mäß 8 4 des Gesetzes am. Ohrt mit einer vichiiami versehen. die 
außer den Buchstaben „R. ü. L.. .. 
Der Versicherungsbeitrag ist nach * il' ür des gemãß z ö 
des t Foiwese Tarifs mit . Pf. bezahlt. 
* 19 
Der Sr##eschter) 
*) Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. 
Dieser Schein ist dem Versicherungsnehmer auszuhändigen.
	        
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