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dem Namen „Dr. Braun-Stiftung“ zu Gunsten würdiger und verschämter Armer
in Pohlitz, zu Lern= und Studienzwecken sowie zur Beschaffung von Schreib= und
Lesebüchern für besonders bedürftige Schulkinder in Pohlitz eine mit 12000 Mark
ausgestattete, der Verwaltung des Gemeindevorstandes zu Pohlitz unterstellte
it- mittels Urkunde vom 16. Oktober 1902 errichtet.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten haben Seine
Hochfürstliche Durchlaucht der Färst-Regent diese Stiftung als eine rechtsfähige zu
genehmigen und dieselbe als eine milde Stiftung anzuerkennen geruht.
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Greiz, am 14. Januar 1903.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.
3. Patent
vom 4. Februar 1903,
die für das Jahr 1903 zu entrichtende Einkommensteuer betr.
Unter Bezugnahme auf das Patent vom 17. Dezember 1902 bezüglich der
im Jahre 1903 zu entrichtenden Landesabgaben (G.-S. 1902 S. 132) werden die
im laufenden Jahre zu entrichtenden 9 Terminc Einkommenstener wie folgt aus-
geschrieben:
einer auf den 16. Februar
einer auf den 23. März
einer auf den 27. April
einer auf den 8. Juni
einer auf den 13. Juli
einer auf den 17. August
einer auf den 21. September
einer auf den 26. Oktober
einer auf den 30. November.
Greiz, am 4. Februar 1903.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.