Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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wenn zwei Stunden nach völliger Erweiterung des Muttermundes 
und nach Abfluß des Fruchtwassers verstrichen sind, ohne daß die 
Wehen sich verstärkt haben; 
bei Anzeichen von Gefahr für das Leben des Kindes während der 
Geburt; 
bei Gebärmutterblutungen während oder nach der Geburt des Kindes; 
bei allgemeinen Zuckungen, übermäsigem Erbrechen, fieberhaften und 
anderen Krankheiten der Gebärenden; 
wenn unter beunruhigenden Erscheinungen die Nachgeburtsaustreibung 
sich verzögert oder ohne solche nach 2 Stunden noch nicht stattfand; 
10. bei zurückgehaltenen Nachgeburtsteilen oder größeren Eihantstücken; 
11. bei jedem größeren Dammisse und bei Scheidenrissen; 
12. wenn bei Schwangeren, Gebärenden oder Wöchnerinnen anscheinend 
oder wirklich plößlicher Tod eintritt; 
13. in allen Fällen von Fehlgeburt; 
14. wenn der Ausfluß aus den Schamteilen der Wöchnerin übel riecht. 
Bis zur Ankunft des Arztes darf die Hebamme nichts verabsäumen, was in 
diesen Fällen zu tun ihr das Lehrbuch vorschreibt. 
** 
.--. 
8 31. 
Nach jeder Geburt hat die Hebamme in der Seitenlage der Entbundenen 
bei Besichtigung des Dammes die Schamteile, Oberschenkel und alle beschmutzten 
Teile mit in zweiprozentiger Karbollösung getränkter reiner weicher Leinwand oder 
Verbandwatte abzuwaschen. 
32. 
Zum Reinigen der Entbundenen dürfen keinesfalls Schwämme benutzt werden. 
* 33. · 
Die Hebamme hat die Wöchnerin mindestens in den ersten 9 Tagen nach 
der Entbindung täglich zweimal zu besuchen, den Verlauf des Wochenbetts genau 
zu überwachen und insbesondere auch das Stillungsgeschäft zu leiten. An den ersten 
9 Tagen ist bei jedem Besuche die Körperwärme der Wöchnerin zu messen. Wie 
lange die Wochenbesuche weiter fortzusetzen sind, hängt vorzugsweise vom Befinden 
der Wöchnerin ab. 
8 34. 
Bei der Behaudlung der Wöchnerinnen hat sich die Hebamme stets pein- 
lichster Sauberkeit zu befleißigen. In den ersten 9 Tagen sind täglich. und zwar 
möglichst zweimal am Tage, die äußeren Schamteile mit mindestens einem halben Liter 
einer 2 prozentigen warmen Karbollösung abzuspülen, mit reiner Verbandwatte vor- 
sichtig abzutrocknen und dann mit frischer Verbandwatte zu bedecken.
	        
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