Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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Von den unter 2 Spalte U und IIl aufgeführten Schlachttieren waren unschädlich 
zu beseitigen: 
  
Rindvieh, 
ausgenom- 
men 
Kälber. 
Kälber 
ble 3 
Monate all. 
Schwelne. 
Schase. 
Blegen. 
  
Köpfe (Stückzahhl) 
Zungen (Stückzohh) 
Lungen (Stückzahh)) 
Lebern (Stückzahh) 
Därme (Stückzahh)) 
Sonstige einzelne Organe (Stückzahl) 
Sämtliche Baucheingeweide Stüclzahl) 
Teile des Muskelfleisches #us) 
  
  
3. Beschwerden. 
  
  
  
Gegen die Eutscheidungen wurde Beschwerde eingelegt (8 46 der Ausführungsbeslimmungen 
A) in Fällen; hierbei wurde das angesochtene Gutachten bestäligt in 
gemildert in Fällen, verschärfl in 
Füällen. 
Füllen,
	        
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