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31. Mm 1 2à2-.Was. 1 4.
vom 10. September 1004,
die kirchliche Gemeindepflege in Caselwitz betr.
Der Kirchgemeindevorstand zu Caselwitz hat aus Anlaß der Einrichtung
einer kirchlichen Gemeindopflege daselbst eine Stiftung unter dem Namen „Kirch-
liche Gemeindepflege in Caselwitz“ mittelst Urkunde vom 4. Angust l. I#. errichtet.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten haben Seine
Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst-Regent diese Stiftung als eine rechtsfähige zu
genehmigen und als eine milde Stistung anzuerkennen geruht.
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Greiz, am 10. September 1904.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.