Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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8 10. 
Das statistische Bureau Vereinigter Thüringischer Staaten zu Weimar ist 
beauftragt, die Prüfung und weitere Bearbeitung des gesamten Materials der Vieh- 
zählung nach den vom Bundesrat gefaßten Beschlüssen vorzunehmen. 
Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrags haben sämtliche 
Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Vorstand des statistischen 
Bureaus wegen etwa nötiger Aufklärung der in die Hauslisten eingestellten An- 
gaben und wegen der Berichtigung und endgiltigen Feststellung des Zählungsergeb- 
nisses überhaupt an sie gelangen, mit der erforderlichen Beschleunigung und Sorgfalt 
nachzukommen. 
Greiz, den 29. Oktober 1904. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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