Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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Nachdem die versuchte Einwirkung auf die Erziehungspflichtigen zur Ein- 
schränkung bezw. Beseitigung der schädigenden gewerblichen Arbeit erfolglos geblie- 
ben ist, 
r Ortsschulaufsicht 
Schulleitung 
abgegeben durch 
, der 19 
den Lehrer 
In Gemäßheit der Regierungsverordnung vom 27. Jannar 1904 
der zuständigen Behörde 
zur Kenntnisnahme und Verfügung übergeben. 
., den 19 
Die Schulleitung bezw. Ortsschulaussicht. 
. (perforierte Linic). 
Herrn Lehrer 
zur Kenntnisnahme der umstehenden Verfügung. 
, den 19 
Ortsschulaufsicht: 
Schulleitung:
	        
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