Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

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Anlsage As(zu 88 5, 18 u. 31, dy. 
Verzeichnis') 
der 
im Fürstentum Reuß Alt. Linie vorhandenen Pferde 
(Vorführungsliste)) 
Musterungsjahr 19 
Die Vollständigkeil und Nichtigkeit des Verzeichnisses bescheinigt. 
Dalum. Gemeindevorsteher. 
*) Der Titel i7r'“ die Zugangs-Nachweisung (§§ 18 und 31, dy) heißt: 
Verzeichnis 
der 
seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde 
Musterungsjahr 19. 
Anmerkungen. 
1. Die Spalten 1. 2, 3, 6 nnd 8 sind vom Gemcindevorstand ufw, die Spalten 4, 5 
und 7 von dem Militär Kommissar oder unter dessen Beranmworiung auszufüllen. 
F und Abgeichen sind so anzugeben, daß die Pferde duraufhin wiederzuerleunen 
ri 
— 
- Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in den- 
selben als vorübergehend kricgonnbranchbar“ bezeichneien äsi sind vorzuführen. 
Nach Eingang der Aucgüge seitens des Landratgamtes (6 13) ind die vom Gemeinde- 
vorstand zur Aushebung im Mobilmachungesal bonanne) Prde umseilig durch 
Unuerstreichen kenntlich zu machen (8 
In den „Zugangs-Acczeichnid“ #enes die Spalen 6 und 7 in Fortfall und die 
Spalien 8 und 0 erhallen die Nummern „6- und „7-. 
— 
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