Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1904. (53)

Verzeichnis 
der 
im Bezirkie beeelezenen Betriebe, 
in welchen fremde Kinder beschäftigt werden. 
Erläuterungen. 
In Spalte 4 ist jedesmal die bei der letzten Revision vorgesundene Zahl der Kinder 
einzutragen. 
In Spalte 5 ist das Dalum der nach § 10 des Gesetzes zu erslollenden Anzeigen 
und deren Allennummer einzutragen. 
In Spalte 8 sind die wegen Zuwiderhaudlungen rechtsgültig erlannten Strasen ein- 
Zutragen. 
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