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f. Um 9 Uhr Abends, im Winter früher, nach Eintritt der Dunkelheit,
soweit nicht eine Beschäftigung bei Licht vorgeschrieben oder nachgelassen
wird, ist das Zeichen zum Beginn der Nachtruhe zu geben.
Der Vorsteher kann bei einzelnen der unter a bis k aufgeführten Bestim-
mungen Abänderungen eintreten lassen, welche die Zweckmäßigkeit erfordert, insbe-
sondere kann auch (zu c) das Füllen der Trinkgefäße mit Wasser durch den Ge-
fangenenwärter resp. dessen Personal angeordnet werden.
F. Bestimmungen, welche sich auf die Hauswirtschaft beziehen.
1. Ordnung und Reinlichkeit, Gesundheitspflege.
Gefäugnisradume, Ausstattung 2c.
853.
Die in dem Gefängnisse vorhandenen Räume sind mit forklaufenden Zahlen
zu numerieren. An jeder Tür der Zellen ist die betreffende Zahl deutlich anzu-
bringen.
Für jedes Gefängnis sind die erforderlichen Bestände an Zelleneinrichtungen,
Betl= und Leibwäsche, Kleidungsstücken, Speisegeschirren, Arbeitsgeräten] Büchern r.
festzustellen, anzuschaffen und stets vollzählig zu erhalten.
Jedem Gefangenen ist zu stellen: Stuhl, Lagerstätte, Waschbecken, Seife,
Handtuch, Nachtgeschirr, Wasserkrug mil Becher, Kamm und die erforderliche Kleidung.
In sämtlichen Gefängnisräumen muß stets die streugste Ordnung und
Neinlichet herrschen.
Die Gefängniszellen, Vorplätze und Treppen werden jeden Tag gekehrt und
wöchentlich einmal gescheuert und abgewaschen.
Wo sich im Gefängnisse Ungeziefer eegt. sind ohne Verzug die zur Tilgung
desselben dienlichen Mittel anzuwenden und die betreffenden Näume einstweilen außer
Gebrauch zu setzen.
Beschädigungen und Beschmutzungen der Wände sind zu beseitigen.
Für ausgiebige Lüftung der Gefängnisräume ist vorzugsweise Sorge zu
lragen.
Nachtgeschirre sind täglich auszulragen und sorgfältig zu reinigen, die
Abtritte find wöchentlich einmal, die Nachtgeschirre täglich zu desinfizieren.
Mtensilien.
g 54.
Alle den Gefangenen auvertrauten Geräte, Werkzeuge, Arbeilsmaterialien,
Bücher, Kleidungsstücke, Bettzeug rc. müssen sorgsältig geschont werden. Die Eß-
und Trinkgeschirre sind stets rein zu halten.