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7. den von dem letzten ordentlichen Landtage bewilligten Zuschuß zu den
Kosten der Unterhallung des städtischen Gymnasiums mit Realschule
in Greiz,
8. das Gesetz über die Erhebung von Beiträgen bei außerordentlicher
Benutzung von Kommmmikations= und Ortswegen
haben sämtlich durch Enkgegennahme der zustimmenden Enutschließungen des Land-
tags ihre Erledigung gefunden und werden Wir das weiter Erforderliche demnächst
veranlassen.
Wir versichern Unseren getreuen Landtag Unsere Huld und Gnade und
haben zur Beurkundung des Vorstehenden gegenwärtigen
Landtagsabschied
ausfertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insicgels Höchsteigen-
händig vollzogen.
Gegeben Schleiz, am 18. September 1905.
(L 8) gez. Heinrich XW.
agcz. v. Meding.
26. N 1 2-Mu#. 1 4
vom 19. September 1905,
die Invalidenversicherung betreffend.
» DieBekauntmaklmngcudesReichskanzler-Svo1119.NoveiIibcI-18W,betr.
die Entwertung und Vernichtung der Marken bei der Invalidenversicherung, und
vom 10. November 1899, betr. die Einrichtung der Quittungskarten für die In-
validenversicherung,
welche in der Regierungs-Bekanntmachung vom 24. Jannar 1900 (Ges-S.
S. 2) unter Zisser 1, bezw. in der mit Regierungs-Bekanntmachung vom 12. Mai
1900 (Ges.-S. S. 136) veröffentlichten Anweisung unter Teil ! Ziffer IV genannt
sind,