Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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8 3. 
Pinwiderhandlungen hegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe 
bis zu 30 Mk. bestraft. 
Greiz, am 2. Juli 1907. 
Fürstlich Reuß- Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe. 
  
24. Deckblätter 
zur Pferdc-Aushebungs-Vorschrift vom 8. Oktober 1902 
(G.-S. S. 91). 
Seite 99. In der Fußnote') zu § 1 Zeile 2 ist zwischen „des“ und „Natural- 
leistungsgesetzes“ einzuschalten: 
Quartier= und des 
Seite 95. Im zweiten Absatz des § ist unter e) statt „besonders schwere Zug- 
pferde“ zu setzen: 
) schwere Zugpferde I 
schwere Zugpferde II 
Seite 968. Inm dritten Absatz des § 15 ist in der ersten Zeile zu streichen: 
Ferner ist im vierten Absatz daselbst unter Ziffer 1 das Wort „Roßarzt"“ 
zu ersetzen durch: 
Veterinär. 
Ebendaselbst. In dritten Absatz des § 16 ist in der drittletzlen Zeile hinter „1898“ 
einzuschalten: 
bezw. die an, rs Abänderungen vom 10. Juli 1904 
(R.-G.-Bl. S. 3 
Seite 99. Im zweiten Absatz Pv. § 18 ist bei der vorletzten Zeile ein Anlage- 
trich zu machen und darauf zu setzen: 
Anlage A l. 
Ebendaselbst. In 8 18c ist hinter „gekommenen Pferde“ zu setzen: 
" de mit Nummernzelteln wie bei der Vormusterung zu versehen 
ind.
	        
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