Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

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Anulage (zu §§ 5, 18 u. 31 d) 
Verzeichnis 
der 
in . . . . . . . . . ... vorhandenen Pferde 
(Vorführungsliste) 
Musterungsjahr 10 
Die Vollständigkeil und Richligkein des Verzeichnisses bescheinig": 
Datlum. Oemeindevorsteher. 
Anmerkungen. 
Die Spalten 1, 2, 3, 6, 8 und 9 sind vom Gemeindevorsleher usw., die Spalten 
4, 6 und 7 von dem Kommissar oder unter dessen Vernntwortung auszusüllen. 
- Pcke undflbsetchensubsoanzugeben,daßdiePfekdkdaknufhmwiederzuerlenncn 
ie GVorsfühmngalisen des Vorjahres sind zur Musterung milzubringen. Die 
3. Die 
denselben a „vorübergehend kriegsunbrauchbar“ gcheichet Pferde sind o 
4. Nach Ein * Auszüge seitens des Laudrats (§ 13) sind die vom Gemeinde- 
vorsteher zur ushebung im Mobilnuchngosahe bestimmten Pfekdctsssiictugdnkch 
Unterstreichen kenntlich zu machen (§ 16).
	        
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