Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

Das Statistische Bureau Vereinigter Thüringischer Staaten zu Weimar ist 
beauftragk, die Prüfung und weitere Bearbeitung des gesamten Materials nach den 
vom Bundesrat gefaßten Beschlüssen vorzunchmen. 
Zur Sicherung der gehörigen Ausführung dieses Auftrages haben sämtliche 
Gemeindevorstände allen Anforderungen, welche von dem Vorstande des Statistischen 
Bureaus wegen etwa nötiger Aufklärung der in die Haushattungslisten eingestellten 
Angaben und wegen der Berichtigung und endgültigen Feststellung des Zählungs- 
ergebnisses überhaupt an sie gelangen, mit Beschleunigung und Sorgfalt nachzukommen. 
Greiz, am 6. November 1907. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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