Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

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17) Im § 11, aiiirnsemnsen betreffend, erhält der Abs. 1 folgende 
veränderte“ Fassun 
1 Der Absender eines —-e kann verlangen, daß ihm Tag und Stunde 
der Bestellung des Telegramms sofort nach deren Ausführung telegraphisch oder 
brieflich angezeigt werden. Wenn das Telegramm seiner endgültigen Bestimmung 
mittels der Post zugeführt, postlagernd niedergelegt oder an irgendeine Mittelsperson 
bestellt wird, so gibt die Empfangsanzeige Tag und Stunde der Uebergabe an die 
Post oder der Aushändigung an die Miltelsperson an. 
Handelt es sich um ein Seetelegramm an ein Schiff in Sec, so wird die 
vorgenannte Anzeige von der Semaphorstation oder Küstenstation abgelassen und 
gibt Tag sowie Stundec der Weiterbeförderung des Telegramms an das Schiff an. 
18) Im § 13, Nachsendung von Telegrammen betreffend, ist am Schlusse 
des ersten Absatzes unter V einzuschalten: 
Die Nachsendung mit der Post erfolgt nach den Bestimmungen im § 16. 
Telegramme, von denen eine Aussertigung mit der Post nachgesandt wird, sind in 
gewöhnlicher Weise unbestellbar zu melden (s 20). Die ielegraphische Unbestell- 
ivr erhält dann den Zusatz: „Mit Post nachgesandt“. 
n 8 14, Vervielfältigung von Telegrammen betreffend, ist am Schlusse 
des —9 l nachznnagcu 
Beiden-msachku-EIstiängcrgerichtetenTclcqmmmcufindcllvaigcdcn 
OrtdersuftellungbetreffendeZusäptyIoicVöric,BahnhoLMnrktusw.,hisctcrjedcr 
Adresse oder, sofern sie sich auf mehrere hintereinander folgende Adressen zusammen 
beziehen sollen, hinter der letzten anzugeben. 
20) A. a. O. erhäll der Abs. III folgende veränderte Fassung: 
III Ist ein zu vervielsältigendes Telegramm an mehrere Empfänger gerichtet, 
so erhält jede Ausfertigung des Telegramms nur die ihr zukommende Adresse; der 
Vermerk „X Adressen“ oder — TMXX — wird weggelassen, es sei denn, daß der 
Absender das Gegenteil verlangt hat. Dieses Verlangen muß durch den gebühren= 
pflichtigen Zusah „sämtliche Adressen mitteilen“ oder — CIA ausgedrückt 
werden, der vor die Adresse jedes der in Betracht kommenden Eupfänger zu sehen ist. 
21) Die 356 15 und 15 a sind hurch den nachstehenden § 15 zu ersetzen. 
8 15. 
A. Allgemeine Beslimmungen. 
1 Seetelegramme sind Telegrammc, die mit Schiffen in Sec durch Vermittelung 
der Semaphorstationen oder der auf festem Lande oder auf einem dauernd verankerten
	        
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