Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

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Die Fragen unter Ziffer 9 bis 23 und unter Ziffer 25 werden durch den zu- 
ständigen Gewerbe-Aufsichtsbeamten im Einvernehmen mit dem beamteten 
Arzte beantwortet, ebenso die Fragen unter Ziffer 24, soweit sie sich nicht auf 
einen in einer Tierhaltung hervorgerusenen Milzbraudfall beziehen, in letzterem Falle 
erfolgt die Beantwortung durch den beamteten Tierarzt im Einvernehmen 
mit dem beamteten Arzte. Dem Gewerbe-Aussichtsbeamten ist deshalb seitens 
der zuständigen Polizeibehörde von jedem zur Anzeige gelangten Milzbrandfalle, 
soweit er seiner Ermittelung und Begutachtung unterliegt, unverzüglich Kenntnis zu 
geben, dem beamteten Tierarzt desgleichen von allen zu Ziffer 24 gehörenden 
Fällen. 
4. Das Erhebungsformular ist nach geschehener vollständiger Ausfüllung 
in doppelter Ausfertigung an die von der Landeszentralbehörde mit der Nachprüfung 
betraute Stelle einzusenden. Eine Ausfertigung davon ist nach vollzogener Nach- 
prüfung dem Kaiserlichen Gesundheitsamte zu übermitteln. 
5. Die Ausfüllung des Erhebungsformulars ist seitens der dabei beteiligten 
Stellen derart zu beschleunigen, daß innerhalb 14 Tage nach der Genesung oder dem 
Tode e Erkrankten das Formular dem Kaiserlichen Gesundheitsamte zugeht. 
6. Etwa notwendige Rückfragen können im unmittelbaren Verkehre zwischen 
dem Kaiserlichen Gesundheitsamt und den mit der Ausfüllung des Erhebungsformulars 
und dessen Nachprüsung betrauten Stellen erledigt werden. Erfolgt die Rückfrage 
nicht bei der mit der Nachprüfung betrauten Stelle, so ist dieser das Ergebnis der 
Rückfrage mitzuteilen. 
7. Das Kaiserliche Gesuntheitsamt bearbeitet die Ergebnisse der Statistik. 
Es ist dafür Sorge zu tragen, daß spätestens bis zum 1. Februar eines jeden Jahres 
alle auf das Vorjahr bezüglichen Erhebungsformulare dem Kaiserlichen Gesundheits- 
amte zugegangen sind. 
  
Erhebungsformular 
für Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrand. 
(Nichtzutreffendes ist durchzustreichen.) 
A. Augaben Über den Erkrunkten. 
1. Familien= und Vorname des Erkrankten (Gestorbenen): 
2. Geschlecht: männlich weiblich 
3. Alter: geboren den (wenn der 2 der etn * 
bekannt, wie alto ) Wohnort: 
12
	        
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