Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1909. (58)

III. Tierhaltungen, Schlächterelen, Abdeckerelen. 
24. Ist die Ansteckung erfolgt an einem 
lebenden Tiere .Teierart: 
notgeschlachteten Tiere? . . . . Vierart: 
hgefallenen Tiereee. Tierart: 
Auf welche sonstige Weise ?. .. 
Bei welcher Arbeitsverrichtung hat sich der Erkrankte angesteckt? ... 
Mit welcher Arbeit war der Erkrankte in den lebten 7 Tagen vor t sciner 
Erkrankung beschäftigt?. 
IV. Sonstige Betriebe (Leimsiederelen, Lederlelmfabrilen, Knochenmehlfabriken, Kunst= 
düngerfabriken, Trelbriemensabriken, Schuhfabriken, Lederwarenfabriken, Kürschnerelen, 
Satllerelen, Lumpensortierereien, Kunstwollsabriken, Paplerfabriken usw.). 
25. Durch welches Marterial ist die Ansteckung hervorgerufen (Leimleder, Felle, 
Leder, Knochen, Lumpen usw.). 
Ursprung: Land . .Okt9. 
Von welcher Tierart stanmen Leinileder, Felle, Leder usw.ꝰ. 
Beim Leimleder: Ist es gekalkt gewesen?. . 
Beim Leder: Nach welchem Verfahren war es gegerbt ç6nge, cen 
gerbung, Alaungerbung, Sämischgerbung usw.)7 
Bei welcher Arbeitsverrichtung hat sich der Erkrankee angesteckt? 
Mit welcher Arbeit war der Erkrankte in den lebten 7 Tagen vor seiner 
Erkrankung beschäftigto. 
V. Wissenschaftliche Austalten. 
26. Wodurch ist die Ansteckung hervorgerufen (erkranke Tiere, Kulturen usw.) 
Ort und Tag. Unterschrift 
  
18. Regierungs-Verordnung 
vom 29. Dezember 1909 
zur Ansführung des Reichsgesetzes vom 28. Dezember 1908, 
betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. 
it Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird zur Ausführung des
	        
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