III. Tierhaltungen, Schlächterelen, Abdeckerelen.
24. Ist die Ansteckung erfolgt an einem
lebenden Tiere .Teierart:
notgeschlachteten Tiere? . . . . Vierart:
hgefallenen Tiereee. Tierart:
Auf welche sonstige Weise ?. ..
Bei welcher Arbeitsverrichtung hat sich der Erkrankte angesteckt? ...
Mit welcher Arbeit war der Erkrankte in den lebten 7 Tagen vor t sciner
Erkrankung beschäftigt?.
IV. Sonstige Betriebe (Leimsiederelen, Lederlelmfabrilen, Knochenmehlfabriken, Kunst=
düngerfabriken, Trelbriemensabriken, Schuhfabriken, Lederwarenfabriken, Kürschnerelen,
Satllerelen, Lumpensortierereien, Kunstwollsabriken, Paplerfabriken usw.).
25. Durch welches Marterial ist die Ansteckung hervorgerufen (Leimleder, Felle,
Leder, Knochen, Lumpen usw.).
Ursprung: Land . .Okt9.
Von welcher Tierart stanmen Leinileder, Felle, Leder usw.ꝰ.
Beim Leimleder: Ist es gekalkt gewesen?. .
Beim Leder: Nach welchem Verfahren war es gegerbt ç6nge, cen
gerbung, Alaungerbung, Sämischgerbung usw.)7
Bei welcher Arbeitsverrichtung hat sich der Erkrankee angesteckt?
Mit welcher Arbeit war der Erkrankte in den lebten 7 Tagen vor seiner
Erkrankung beschäftigto.
V. Wissenschaftliche Austalten.
26. Wodurch ist die Ansteckung hervorgerufen (erkranke Tiere, Kulturen usw.)
Ort und Tag. Unterschrift
18. Regierungs-Verordnung
vom 29. Dezember 1909
zur Ansführung des Reichsgesetzes vom 28. Dezember 1908,
betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.
it Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht des Regenten wird zur Ausführung des