Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
48 16. 
(Ausgegeben am 3. Dezember 1910.) 
  
34. Konfistorialverordnung 
vom 30. November 1910, 
die Ordnung des Landeslehrerseminars in Greiz betreffend. 
Mit Rücksicht auf die zu Ostern kommenden Jahres in Krast kretende 
Neorganisation des Landeslehrerseminars werden mit Höchster im Namen Seiner 
Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten erteilter Genehmigung Seiner Durchlaucht 
des Regenten die Bestimmungen der Konsistorial-Bekanntmachung vom 15. April 
1886 und ihrer Ergänzungen vom 2. Mai 1901 und 22. Januar 1904 aufge- 
hoben und durch folgende Ordnung ersetzt: 
W 1. 
Das Fürstliche Lehrerseminar hat die Aufgabe, seine Zöglinge im christlichen 
Glauben nach dem Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche und im vater- 
ländischen Geiste zu erziehen und einen für den öffentlichen Schul= und Kirchen- 
dienst wohlvorbereiteten Lehrerstand auszubilden. Es untersteht der unmittelbaren 
Aussicht und Verwaltung des Fürstlichen Konsistoriums als der Oberschulbehörde. 
8 2. 
Die Zöglinge werden in 6 aufssteigenden, im Unterricht nach Möglichkeit 
von einander zu treunenden Klassen für ihren Beruf ausgebildet. 
23.
	        
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