Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

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Gesindeordnung für das Fürstentum Reuß Aelterer Linie, 
Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 25. Jannar 1871 über die 
Bildung des Landesausschusses, 
Geset, betreffend die Befugnis zur Ausschließung säumiger Abgaben- 
pflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten, 
Gesetz über die Besteuerung der Hunde, 
Errichtung eines neuen Justizgebäudes, 
. das Postulat, daß die reservierten Beträge von 
15556 M. zur Korrektion der Staatsstraße bei Reudnitz und 
3000 M. Beitrag zu den Kosten der Errichtung eines Bet- 
saales in Gommla, 
25000 M. zur Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinde 
Irchwitz zu den Kosten der Geradelegung und Ueber- 
wölbung des Aubaches und 
56000 M. für die Residenzstadt Greiz zu gleichem Zwecke, 
für gedachte Zwecke weiter reserwiert bleiben, 
das Postulat, daß der reservierte Betrag von 
80 000 M. für Eisenbahnzwecke nebst einer weiteren aus den 
Beständen zu entnehmenden Summe von 
60 000 M. der Stadtgemeinde Zeulenroda als Zuschuß zu den 
Kosten der Erbauung einer vollspurigen Eisenbahn 
von Zeulenroda-Bahnhof nach Zeulenroda-Stadt ge- 
währt werden, 
das Postulat, daß der reservierte Betrag von 
35 000 M. als Beitrag zur Herstellung einer Straße Mylau— 
Greiz nebst Ueberbrückung des Göltsch= und Elster- 
flusses, überdem aber ein weiterer, aus den Beständen 
zu entnehmender Beitrag von 
10000 M. behufs Verbreiterung der künftigen Elsterbergerstraße 
und behufs Anlage eines einseitigen Fußwegs nebst 
Entwässerungsanlage 
dem Königlich Sächsischen Staatsfiskus zur Verfügung gestellt werden,
	        
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