Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1910. (59)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
6. 
(Ausgegeben am 14. April 1910.) 
  
17. M 1 2.8H.#r 4 a 
vom 7. April 1910 
zur Abänderung der Regierungs-Bekanntmachung vom 23. Mai 1901 
über das Verfahren bei Landesgrenzrevisionen. 
Mit Höchster Genehmigung wird auf Grund einer mit den Regierungen 
der angrenzenden Staaten getroffenen Vereinbarung hierdurch folgendes bestimmt: 
Die nach der Regierungs-Bekanmtmachung vom 23. Mai 1901 (Gesetz- 
sammlung Seite 70) alle zwei Jahre — in den Jahren mit geraden Zahlen — 
durch die Gemeindevorstände (Feldgeschworenen) bezüglich Revierforstbeamten vorzu- 
nehmende Begehung der Landesgrenze hat künftig statt am 1. Mai am ersten 
Dienstag nach dem ersten Mai zu erfolgen. Im übrigen behält es bei den bis- 
herigen Vorschriften sein Bewenden. 
Greiz, den 7. April 1910. 
Fürstlich Reuß.Plauische Landesregierung. 
v. Meding. 
Saupe.
	        
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