Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
11. 
(Ausgegeben am 30. Dezember 1911.) 
26. Vermögensstenergesetz 
vom 21. Dezember 1911. 
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
Heinrich XXW. Neuß Aelterer Linic verordnen 
Wir Deinrich der Siebenundzwatzigste 
Erbprinz Reuß Jüngerer Linie, 
Regent des Fürstentums Reuß Aelterer Linie, 
mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 
81. 
Neben der allgemeinen Einkommensteuer wird nach Maßgabe der nachfol- 
genden Bestimmungen eine Vermögenssteuer erhoben. 
l. — 
Der Vermögensstener murlces 
1. die in § 2 des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage bezeich- 
neten Steuerpflichtigen nach dem Gesamtwert ihres stenerbaren Ver- 
mögens, 
10
	        
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