Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

30 
Die Genehmigung erlischt, wenn ihr Inhaber die vom Landesausschuß für 
die Ausführung der Anlage etwa sestgesetzte Frist oder, wenn einc solche nicht fest- 
gesetzt wurde, ein ganzes Jahr verstreichen läßt, ohne von der Genehmigung Ge- 
brauch zu machen und die Anlage in Betrieb zu setzen. Der Landesausschuß kann 
aber auf Antrag des Inhabers eine Verlängerung der Frist bewilligen, falls nicht 
erhebliche Gründe entgegenstehen (8 49 Absatz 2 der Gewerbcordnung). Die Ge- 
nehmigung erlischt nicht, wenn der Inhaber einen Teil der genehmigten Anlage aus- 
führt und in Betrieb setzt. 
Die Genehmigung erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb während eines Zeit- 
ramms von drei Jahren eingestellt hat, ohne eine Fristung nachgesucht und er- 
halten zu haben. 
U. Im besonderen. 
A. Feststehende Dampftessel. 
. §4. 
Antrãge auf Erteilung der Genehmigung sind an den Landesausschuß zu 
richten und zur Beschleunigung des Verfahrens unmittelbar an den technischen 
Beamten zu senden. 
dem Antrag muß angegeben sein, wozu der Kessel bestimmt ist, mit 
welchem Brennstoff er geheizt werden soll und ob er bereits am Erzeugungsort oder 
an einem anderen Orte der amtlichen Bauprüfung und Wasserdruckprobe unter- 
worfen worden ist oder werden soll. 
Dem Gesuche muß beigefügt werden: 
1. ein Lageplan, der alle den Ort der Aufstellung umgebenden öffent- 
lichen Wege und Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden 
hinreichend deutlich nachweist und über die Besitzgrenzen und die Zwecke 
Ausschluß gibt, zu denen die Nachbargrundstücke benutzt werden; 
2. eine Bauzeichnung mit Grundriß, Schnitt und erforderlichenfalls auch 
Ansicht des Kesselhaufes oder des Raumes, in dem der Kessel aufgestellt 
werden soll; hieraus müssen sich sowohl die Lage des Kessels im Kessel- 
hause und die des Kesselhausdaches oder der Decke des Kesselraumes 
gegen die obere Fläche des Kesselgemäuers oder gegen die höchste 
Stelle des von den Heizgasen berührten Kesselteiles und etwa vor- 
handene abgehende Rauchrohre, wie der Standort und die lichte Weite 
und Höhe des Schornsteines deutlich ergeben. Für neu zu errichtende 
freistehende Schornsteine sowie für größere Dachkonstruktionen müssen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.