Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1911. (60)

Beilage i. 
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Verhaltungsregeln für Dampfkesselhelzer. 
  
Bevor der Heizer den Dauupfkessel anheizt, muß er sich davon über- 
zeugen, daß sich im Kessel die erforderliche Wassermenge befindet. Ist 
dies nicht der Fall, so muß er zunächst das fehlende Wasser einführen. 
4 Ferner muß er sich davon überzeugen, daß die Sicherheitsvorrichtungen 
und Wasserstandszeiger in vorschriftsmäßigem Stande und insbesondere 
die Sicherheitsventile nicht überlastet sind. Das Feuer muß er all- 
mählich verstärken. 
4 Während des Betriebes muß er die Wasserstandszeiger mit Hülfe ihrer 
Hähne und Ventile öfters probieren und vorhandene Schwimmer auf 
Fw Spielen untersuchen. Der Wasserspiegel im Glasrohr muß gut 
pielen. 
u Das Manometer muß der Heizer von Zeit zu Zeit darauf prüfen, ob 
sein Zeiger gut spielt und sich auf den Nullpunkt stellt, wenn es ab- 
gesperrt wird. 
Die Sicherheitsventile muß der Heizer täglich einigemale durch An- 
heben lüften, wobei sie Dampf entweichen lassen müssen. Die Belastung 
der Ventile darf er nicht vermehren, auch wenn sie abblasen, bevor 
der höchste zulässige Dampfdruck erreicht ist. 
Die Sicherheitsventile muß er vorsichtig lüften, die am Kessel befind- 
lichen Hähne und Ventile langsam öffnen. 
Die Speisevorrichtungen muß er dauernd in vorschriftsmäßigem Stande 
erhalten und so benutzen, daß der Wasserstand im Kessel stets Über 
der Marke bleibt, die den zulässig niedrigsten Stand bezeichnet. 
A. Kommen die Speisevorrichtungen während des Kesselbetriebes derart 
in Unordnung, daß der Kessel nicht mehr gespeist werden kann, und 
sinkt das Wasser troß aller Bemühungen des Heizers unter den zulässig 
tiessten Stand, so muß der Heizer die Heizung des Kessels unter- 
brechen und das Feuer vom Rost entfernen. 
Der für den Kessel genehmigte höchste Dampfdruck darf nicht über- 
schritten werden. Steigt der Druck in unerwünschtem Maße, so muß 
der Heizer den Kessel speisen und gleichzeitig den Zug vermindern. 
Wird hierdurch die Drucksteigerung nicht genügend verhindert, so muß
	        
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