Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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(„) Von den einzelnen Abschnitten des Körpers sind zu berücksichtigen: der 
Kopf mit seinen natürlichen Oeffnungen, die Beschaffenheit der Schneidezähne und 
die Lage und Beschaffenheit der Zunge. Wenn sich Flüssigkeit aus der Nase oder 
dem Maule ergießt, so ist deren Beschaffenheit genau anzugeben. Dann folgt die 
Untersuchung des Halses, der Brust, des Bauches, des Rückens, des Schwanzes, des 
Afters der äußeren Geschlechtsteile, der Milchdrüsen und der Gliedmaßen. 
) Zeigt sich an irgendeinem Teile eine Veränderung (Geschwür, Wunde, 
Anschwellung), 5 sind ihre Lage, Richtung und Größe anzugeben. Eine genaue 
Untersuchung der veränderten Teile, wobei Einschnitte herzustellen sind, wird am 
zweckmäßigsten bei der inneren Besichtigung der Teile ausgeführt. 
B. Innere Beslchtigung. 
1. Allgemeine Bestimmungen. 
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1) Zum Zwecke der inneren Besichtigung wird der Kadaver in der Regel 
auf den Rücken gelegt und in dieser Lage während der Zerlegung belassen. 
(„) Vor der Oeffnung der Höhlen wird entweder die Haut vom Kadaver 
ganz abgetrennt oder nur ein langer Schnit durch die Haut gemacht, der am Kinn- 
winkel beginnt, in der Richtung der Luftröhre, zwischen beiden Vorderschenkeln links 
vom Nabel bis an den Schlauch oder das Euter verläuft und sich hier in zwei 
Schenkel teilt, die rechts und links von den genannten Teilen bis an den Sitbein- 
ausschnitt reichen. Am Bauche ist dieser Schnitt nicht sogleich bis in die Bauchhöhle, 
sondern nur bis in die Unterhaut zu führen. Vom Halse wird die Haut so weit 
abgetrennt, daß der Raum zwischen den beiden Unterkieferästen, ferner die Ohr- 
speicheldrüsen und die Luftröhre bloßgelegt sind. Am Bauche und an der Brust 
wird die Haut vom Längsschnitt aus in der Richtung gegen die Wirbelsäule abge- 
trennt. Die Vorderschenkel werden vom Brustkorb und die Hinterschenkel vom Becken 
abgelöst und zur Seite gelegt. 
(:) Zuerst wird die Bauchhöhle, dann die Brusthöhle und zuletzt die Kopf- 
höhle geöffnet. Die Oeffnung des Wirbelkanals oder einzelner Gelenkhöhlen geschieht, 
wenn in ihnen Abweichungen zu vermuten sind. 
(0 Liegt ein bestimmter Verdacht in bezug auf die Krankheit vor, an der 
das Tier gelitten hat, so ist mit derjenigen Höhle zu beginnen, in der die wichtigsten 
Veränherungen zu erwarten sind. 
(1) In jeder Höhle ist der ungewöhnliche Inhalt (Gas, fremde Körper, Ge- 
rinnsel oder Flüssigkeit), in der Bauchhöhle auch der Inhalt des Magens und Darmes 
zu ermitteln; die Menge der in einer Höhle etwa vorhandenen Flüssigkeit ist nach 
Maß oder Genicht zu bestimmen. Ferner sind die Lage der in den Höhlen gelegenen 
Organe und die Farbe und Beschaffenheit der vorliegenden Teile anzugeben. Schließ- 
lich ist jedes Organ äußerlich und innerlich zu prüfen.
	        
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