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Schweiz.
1) Wollt ihr die Verfassung des Kantons revidiren? und für den Fall
der Revision 2) Wollt ihr einen ständigen Hauptort? 3) Wollt ihr die
Zahl der Bezirke vermindern? 4) Wollt ihr den ständigen Sitz des Ober-
gerichts an einem andern Ort als am Orte des Regierungssitzes? 5) Wollt
ihr die Vertretung der Bevölkerung im Gr. Nath nach der Seelenzahl statt
wie bisher nach der Zahl der Activbürger?
Frage 1 wird in 36 (von 38) Kreisen mit 11,778 gegen 535, 2 mit
9051 gegen 3200, 3 mit 6461 gegen 5769, 4 mit 8720 gegen 3180 Stim-
men bezjaht, Frage 5 dagegen mit 8542 gegen 3578 Stimmen verneint.
16. Febr. (Genf). Der Gr. Nath lehnt den Antrag Roget auf Ein-
20.
führung der Minoritätenvertretung mit 39 gegen 9 Stimmen ab.
„ (Zürich). Referendums-(allg. Volks-)Abstimmung über die
von der Regierung und dem Gr. Nathe vorgelegten Steuergesetz-
entwürfe.
Mit 31,600 gegen 19,900 Stimmen wird das Vermögens= usid Ein-
kommensteuer-Geseg, das eine allerdings mäßig bemessene Progression und eine
bescheidene Activbürgersteuer einführt, angenommen. Fast eben so viele Stim-
men, 28,600 gegen 21,451 erklären sich für eine freilich die nächste Bluts-
verwandtschaft schonende, sonst aber scharf eungur asn, Erbschaftssteuer. Abgelehnt
dagegen wird mit einer Majorität von 500 Stimmen die zur Ermittlung der
Steuerkraft von der Regierung vorgeschlagene obligatorische Inventarisation
in jedem Todesfalle.
4. März. (Zürich). Der Gr. Rath beschließt mit 114 gegen 40 Stim-
29.
men (abwesend 66 Mitglieder), zwar die amtliche Inventarisation
des Vermögens bei jedem Todesfalle durch den Volksentscheid als
gefallen zu betrachten, sie dagegen beim Eintritt jeder Erbschafts-
steuer eintreten zu lassen und dies dem Referendum neuerdings zu
unterstellen.
„ Die Diöcesanconferenz der zum Bisthum Basel gehörigen Kan-
tonalregierungen (Solothurn, Luzern, Vern, Aargau, Thurgau, Basel-
land und Zug) beschließt mit allen gegen die Stimmen von Zug,
den gegenwärtig bestehenden Vertrag über die Errichtung eines
Priesterseminars in Solothurn zu kündigen, da die Regierungen mit
dem im Seminar herrschenden Geiste nicht zufrieden sind.
„ (Zürich). Der Gr. Rath genehmigt die Gotthardssubvention
und verwirft alle Vedingungen, welche von den Gegnern des Unter-
nehmens und Anhängern des Splügenprojectes an die Genehmigung
geknüpft werden wollen, mit 97 gegen 86 Stimmen.
3. April. Freischaarenfest in Langenthal zur Erinncrung an den Frei-
schaarenzug von 1844 gegen Luzern. Die Versammlung constituirt
sich als Volksversammlung (ca. 5000 Männer) und beschließt, gegen
die Tendenzen der Jesuiten auf dem Concil in Rom zu protestiren
und den Bundesrath aufzufordern, dem jesuitischen Wirken in der
Schweiz energisch entgegenzutreten.